Deutschland vor 1918
Landtagswahlen
Großerzogtum Hessen-Darmstadt

Die beiden Kammern der Landstände des Großherzogtums Hessen und die Zusammensetzung der Ersten Kammern
Das Landstände des Großherzogtums Hessen bestanden aus zwei Kammern. Die Legislaturperiode betrug seit 1820 i.d.R. 6 Jahre. Nur die Zweite Kammer wurde vom Volk gewählt.
Die Erste Kammer bestand von 1820 bis 1849 (und ab 1856, s.u.) aus
-den großherzoglichen Prinzen,
-den Oberhäuptern der standesherrlichen Familien,
-dem Senior der Familie der Freiherren von Riedesel als Inhaber der Erbmarschallwürde,
-dem katholischen Bischof,
-einem evangelischen Prälaten,
-dem Kanzler der Universität Gießen und
-maximal 10 vom Großherzog persönlich weiteren ernennbaren hessischen Staatsbürgern.
1848 wurde diese Kammer vorübergehend durch Wahl aller Mitglieder in Wahlbezirken besetzt. 1850 wurde die Regelung zur Mandatsverteilung wie folgt geändert: neben die beiden Vertreter der Kirchen und den Kanzler der Universität Gießen traten maximal 8 vom Großherzog ernannte Mitglieder, 10 von den 50 höchstbesteuerten Grundbesitzern zu wählende Abgeordnete und je 3 Vertreter der 3 Provinzen (Oberhessen, Rheinhessen und Starkenburg), die mindesten 150 Gulden Steuern zahlten und in indirekter, ungleicher Wahl nach drei Einkommensklassen gewählt wurden.
1856 wurden die Regelungen von 1820 wieder eingeführt. Innerhalb dieser Regelungen kam es zu folgenden Änderungen:
1872 wurden die Vertreter des Adels wieder von der Zweiten Kammer (s.u.) in die Erste Kammer übernommen, jedoch nur mit 2 Abgeordneten.
1911 wurde zusätzlich je 1 Mandat für die Technische Hochschule Darmstadt, den Handel und die Industrie, das Handwerk und die Landwirtschaft geschaffen. Diese Abgeordneten und der Vertreter der Universität Gießen wurden von Gremien der Kammern bzw. der Hochschulen gewählt.

Zusammensetzung und Wahlrecht für die Zweite Kammer
Die Zweite Kammer bestand 1820 bis 1849 aus 6 Abgeordneten des Adels, 10 Abgeordneten der 8 bevorrechtigten Städte (je 2 für Darmstadt und Mainz) und 34 Vertretern der Wahlkreise außerhalb dieser Städte. Die Wahl war indirekt durch ein dreistufiges Verfahren. Die Vertreter des Adels wurden direkt mit Briefwahl gewählt. Die Legislaturperiode betrug i.d.R. 6 Jahre. 1849 wurden die Mandate für den Adel und die 8 bevorrechtigten Städte beseitigt und alle 50 Mitglieder in Wahlkreisen gewählt. 1850 wurde ein Dreiklassenwahlrecht eingeführt. 1856 wurde die Regelung von 1820 wieder eingesetzt. Jedoch wurde bei einem zweistufigen indirekten Wahlverfahren nun anstelle des Dreiklassenwahlrechts eine Mindesteinkommenserfordernis für Wahlmänner und Abgeordnete eingeführt. Aktiv wahlberechtigt waren alle mindestens 25-jährigen, männlichen Zahler sog. Personalsteuern. 1872 wurde die Vertretung des Adels abgeschafft und eine hälftige Erneuerung der Kammer alle 3 Jahre, beginnend 1875, eingeführt. Damit wurden alle Abgeordnete durch Wahl bestimmt. 1911 wurde die direkte, geheime Wahl eingeführt und das aktive und passive Wahlrecht auf Zahler aller direkten Steuern erweitert. Wahlberechtigte, die mindestens 50 Jahre alt waren, hatten 2 Stimmen. Bei dieser Wahl galt das absolute Mehrheitswahlrecht. Erzielte im ersten Wahlgang kein Kandidat eine absolute Mehrheit, fand ein zweiter Wahlgang unter den beiden Kandidaten, auf welche die meisten Stimmen entfallen waren, statt. Bei der Wahl 1911 wurde nicht die gesamte Kammer erneuert, sondern wurden nur in den Wahlkreisen Abgeordnete gewählt, deren Mandat 1911 nach 6 Jahren abgelaufen war, sowie in den 8 neu gebildeten Wahlkreisen. Nach Ausbruch des Weltkrieges wurde die Legislaturperiode immer wieder verlängert, sodass bis zum Ende des Kaiserreichs eine vollständige Neuwahl der Kammer nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr zustande kam.

Ergebnisse der Wahl zur Zweiten Kammer der Landstände 1911 in Prozent
  SPD FVP Nationalliberal Zentrum Bauernbund BdL Antisemiten Zersplittert WBT Ungültig % Berechtigt Wähler  
03.11.1911 33,7 19,0 17,2 14,2 13,2 1,5 1,2 0,0 71,2 0,5 18,1 12,9  

Berechtigt: Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung
Wähler: Anteil der Abgegebenen Stimmen an der Bevölkerung

FVP: davon Fortschrittliche Volkspartei (FVP) 18,7%, gemeinsamer Kandidat von FVP und Nationalliberalen 0,3%
Antisemiten: davon Christlich-Soziale 0,9%, Deutsch-Soziale 0,3%, Wirtschaftliche Vereinigung 0%

Mandatsverteilung in der Zweiten Kammer der Landstände
  SPD Freisinn Nationalliberal Zentrum Konservative Bauernbund Antisemiten Fraktionslos Insgesamt  
1862 - 29 13 2 6 - - - 50  
1865 - 29 13 2 6 - - - 50  
1866 - 13 21 4 7 - - 3 48  
1868 - 11 19 4 10 - - 4 48  
1872 - 4 40 3 3 - - - 50  
1875 - 4 40 5 1 - - - 50  
1878 - 1 40 8 1 - - - 50  
1881 - 2 39 8 1 - - - 50  
1884 2 4 37 6 1 - - - 50  
1887 2 3 39 5 1 - - - 50  
1890 3 5 37 4 1 - - - 50  
1893/I 3 5 38 4 - - - - 50  
1893/II 4 5 32 5 - - 3 1 50  
1897 5 5 25 6 - 1 5 3 50  
1899 6 2 22 7 - - - 13 50  
1902 6 3 18 7 - 13 - 3 50  
1905 7 3 18 7 - 13 - 2 50  
1908 5 3 20 8 - 11 - 3 50  
1911 8 8 17 9 - 15 - 1 58  
1914 8 8 17 8 - 14 - 1 56  

1914: Wiedergabe des Stands bei Beginn der Legislaturperiode, der ohne eine Neuwahl erfolgte; die Reduzierung der Mandate insgesamt um 2 kam durch Todesfälle ohne Ersatzwahlen zustande.

-Freisinn: 1862-1865 Fortschrittspartei und Nahestehende; 1866 davon Fortschrittspartei und Nahestehende 11, Bürgerliche Demokraten (gegen die deutsche Einigung unter preußischer Führung) 2; 1868 Fortschrittspartei und Nahestehende 9, Bürgerliche Demokraten 2; 1872-1878 Freisinnige Demokraten; 1881-1908 Freisinnige Volkspartei; ab 1911 Fortschrittliche Volkspartei
-Freisinn/Nationalliberale: 1902 schieden infolge der Beanstandung der Wahl zwei freisinnige Abgeordneten aus und wurden durch zwei nationalliberale Abgeordnete ersetzt, deren Fraktion sich dadurch auf 19 Abgeordnete vergrößerte
-Nationalliberale: 1862-1865 sog. "Liberalkonservative", d.h. liberale, altliberale und konservative Abgeordnete, die sich für die deutsche Einigung unter preußischer Führung aussprachen; 1866 davon Liberalkonservative 20, gemäßigte Liberale 1; 1868 davon Liberalkonservative 16, gemäßigte Liberale 3; 1908 davon Nationalliberale 18, Hospitanten der Fraktion 2
-Zentrum: 1862-1868 Klerikal-Konservative; 1908 davon Zentrum 7, Hospitanten der Fraktion 1
-Konservative: 1862-1868 innenpolitisch Konservative, die sich gegen die deutsche Einheit unter preußischer Führung aussprachen; 1872 davon Freikonservative 2, Konservative 1; 1875-1890 Freikonservative
-Konservative/Bauernbund: ab 1902 gemeinsame Kandidatur als Hessische Bauernpartei bzw. Hessische Volkspartei
-Bauernbund: 1905 davon Bauernbund 11, Hospitanten der Fraktion 2; 1908 davon Bauernbund 9, Hospitanten der Fraktion 2
-Antisemiten: 1893/II Antisemiten; 1897 davon Antisemiten 4, Christlich-Soziale 1
-Fraktionslos: 1866-1868 zwischen Liberalkonservativen und Konservativen unschlüssige Abgeordnete; 1899 dürften sich darunter rund 10 agrarisch orientierte Abgeordnete befinden

Ergebnisse der Wahl zur Zweiten Kammer der Landstände 1911 in Stimmen
  SPD FVP Nationalliberal Zentrum Bauernbund BdL Antisemiten Zersplittert Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
03.11.1911 54452 30682 27706 22874 21387 2382 1909 74 170580 121446 161466 667  

Berechtigt: davon 42270 Wahlberechigte mit je 2 Stimmen
Abgegeben: davon 30342 abgebene Stimmen von Wahlberechtigen mit je 2 Stimmen

FVP: davon Fortschrittliche Volkspartei (FVP) 30682, gemeinsamer Kandidat von FVP und Nationalliberalen 552
Antisemiten: davon Christlich-Soziale 1399, Deutsch-Soziale 475, Wirtschaftliche Vereinigung 35

Quellenverzeichnis
Mandatsverteilung in der Ersten Kammer: O. A. 1896: Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Hessen. Darmstadt: L. C. Wittich'sche Hofbuchdruckerei im Verlag der Invalidenanstalt. S.93-97.
Mandatsverteilung in der Zweiten Kammer, 1862-1868: Eigene Berechnungen auf Grundlage der Angaben in: Hess, Adalbert 1958: Die Landtags- und Reichstagswahlen im Großherzogtum Hessen 1865-1871. Oberursel (Taunus): Altkönig Verlag. S.95-121.
Mandatsverteilung in der Zweiten Kammer, 1884-1914: Kalkoff, Hermann (Hrsg.) 1917: Nationalliberale Parlamentarier 1867-1917 des Reichstages und der Einzellandtage. Berlin: Schriftenvertriebsstelle der nationalliberalen Partei Deutschlands. S.405.
Mandatsverteilung in der Zweiten Kammer, 1884-1908, zusätzlich: Großherzoglich Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.) 1909: Statistisches Handbuch für das Großherzogtum Hessen. II. Ausgabe 1909. Darmstadt: Großherzoglicher Zentralverlag. S.289ff.
Ergebnis der Landtagswahl 1911: Die Landtagswahlen im Großherzogtum Hessen 1911; in: Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Bd. 62/H. 5.
Erläuterungen zum Wahlrecht: Lengemann, Jochen 1996: MdL Hessen 1808-1996: Biographischer Index. Marburg: N. G. Elwert. S.22ff.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2011
Valentin Schröder
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