Deutschland vor 1918
Landtagswahlen
Freie und Hansestadt Hamburg

Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen 1907-1913 in Prozent
    SPD Linksliberale Nationalliberale und Konservative Andere und Zersplittert Berechtigt Wähler WBT Ungültig %
1907 Stadt Hamburg, 1. Wahlbezirk 42,5 18,8 38,7 - 7,2 6,8 94,9 0,9
  Hamburgisches Landgebiet (alle Wahlbezirke) 17,9 30,4 51,5 0,2 5,3 4,7 90,1 0,2
  Insgesamt 39,8 20,1 40,1 0,0 6,9 6,5 94,4 0,8
1910 Stadt Hamburg, 2. Wahlbezirk 36,8 23,3 39,9 - 7,6 7,1 93,6 1,1
  Hamburgisches Landgebiet, 1.-4. Wahlbezirk 21,4 42,6 35,8 0,3 7,2 6,8 93,9 0,6
  Insgesamt 35,8 24,6 39,6 0,0 7,6 7,1 93,6 1,0
1913 Stadt Hamburg, 1. Wahlbezirk 44,4 20,5 35,1 - 8,6 8,1 94,6 1,2
  Hamburgisches Landgebiet, 5.-8. Wahlbezirk 26,9 19,5 53,5 0,1 6,7 6,3 93,9 0,3
  Insgesamt 43,1 20,5 36,5 0,0 8,4 8,0 94,6 1,2

Nicht berücksichtigt, da in der Quelle nicht ausgewiesen, sind die Ergebnisse in den einzelnen Abteilungen, innerhalb derer die Abgeordneten gewählt wurden, und die Ergebnisse für National-Liberale und Konservative im einzelnen.

Berechtigt: Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung
Wähler: Anteil der Abgegebenen Stimmen an der Bevölkerung

Mandatsverteilung in der Bürgerschaft 1895-1913
  SPD Vereinigte Linke Linke Linkes Zentrum Rechte Sonstige Insgesamt  
1895 0 - 60 55 45 0 160  
1904 13 - 48 44 52 3 160  
1907 19 23 37 37 43 1 160  
1910 20 29 37 35 38 1 160  
1913 20 30 39 29 40 2 160  

Ungefähre Zuordnung der Fraktionen in der Bürgerschaft nach politischen Richtungen:
-SPD: Sozialdemokraten
-Vereinigte Linke: Linksliberale
-Linke, Linkes Zentrum, Rechte: Nationalliberale und Konservative

Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen 1907-1913 in Stimmen
    SPD Linksliberale Nationalliberale und Konservative Andere und Zersplittert Bevölkerung Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig
1907 Stadt Hamburg, 1. Wahlbezirk 140849 62276 128003 - 406903 29325 27840 27594 246
  Hamburgisches Landgebiet (alle Wahlbezirke) 624 1061 1797 8 73783 3884 3498 3490 8
  Insgesamt 12361 6251 12464 8 480686 33209 31338 31084 254
1910 Stadt Hamburg, 2. Wahlbezirk 142591 90109 154420 - 458816 34836 32610 32260 350
  Hamburgisches Landgebiet, 1.-4. Wahlbezirk 498 990 832 6 34479 2493 2340 2326 14
  Insgesamt 12381 8499 13700 6 493295 37329 34950 34586 364
1913 Stadt Hamburg, 1. Wahlbezirk 211041 97632 166767 - 492612 42405 40118 39620 498
  Hamburgisches Landgebiet, 5.-8. Wahlbezirk 871 629 1730 3 51368 3453 3243 3233 10
  Insgesamt 18458 8765 15627 3 543980 45858 43361 42853 508

In den Wahlbezirken in der Stadt Hamburg hatte jeder Wähler 12 Stimmen, in denen im Landgebiet jedoch nur 1. Um ein Ergebnis für die jeweilige Wahl zu erhalten wurden hier die Stimmen für die Kandidaten im Stadtgebiet durch 12 geteilt und auf ganze Stimmen mathematisch gerundet. Die Ungültigen Stimmen werden in der Quelle auch für das Stadtgebiet einfach gezählt und wurden daher nicht durch 12 geteilt.

Erläuterungen zum Wahlrecht
Das Wahlrecht für die Hamburgische Bürgerschaft wurde zwischen 1848 und 1910 im Rahmen eines ungleichen Wahlverfahrens mehrmals verändert. Konstant über diesen Zeitraum setzte sich die gesamte Abgeordnetenschaft aus von unterschiedlichen Teilen der Wählerschaft zu wählenden Gruppen von Mandatsträgern zusammen. Zunächst wurde ein Teil der Abgeordneten (1859/60-1879: 60 Mandate, ab 1880: 40) von den sog. "Notabeln" (aktuellen und ehemaligen Amtsträgern) gewählt. Ein weiterer Teil wurde durch die Grundbesitzer gewählt (1859/60-1879: 48; ab 1880: 40). Ein dritter Teil wurde von den Hamburger Bürgern gewählt. Hamburger Bürger im Sinne dieses Wahlrechts war, wer Einkommensteuern in einer bestimmten Höhe zahlte. Dieser dritte Teil umfasste 1859/60-1879 zunächst 84, danach 80 Mandatsträger. Die Wahl dieses dritten Teils erfolgte in mehreren Klassen nach der Steuerleistung, wobei wiederum diese verschiedenen Klassen der Wähler je einen Teil der Abgeordneten wählten (anders als im Wahlrecht zum Preußischen Landtag). Es galt je nach zu wählendem Teil und in zeitlichem Wandel das Mehrheits- und/oder das Verhältniswahlrecht. Die Wahl erfolgte auf 6 Jahre, wobei die Bürgerschaft alle 3 Jahre zur Hälfte neu gewählt wurde.
Die Gesamtheit der wahlrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die ungleiche Repräsentation der Inhaber des Hamburger Bürgerrechts und die für die Erlangung dieses Bürgerrechts notwendige Mindeststeuerleistung reduzierten die Repräsentation der Bevölkerung in der Bürgerschaft erheblich. Z. B. wurden durch die am geringsten besteuerte Gruppe der Bürger (insgesamt 48.762 Wähler, mehr als die Hälfte der gesamten Wählerschaft) 1913 insgesamt 24 Abgeordnete gewählt, während die Gruppe der Notabeln (954 Wähler) insgesamt 40 Mandate vergeben konnte. Gegenüber der Hamburger Bevölkerung in diesem Jahr (1.037.275 Personen) bzw. des Teils der Bevölkerung, der an den Reichstagswahlen 1912 wahlberechtigt war (261.177 Personen) war nur eine wesentlich kleinere Gruppe (83.187 Personen) auch für die Wahl der Bürgerschaft wahlberechtigt. Das Wahlrecht war insofern nicht allgemein.

Quellenverzeichnis
Wahlergebnisse 1907-1913: Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1919: Die Neuwahl der hamburgischen Bürgerschaft am 16. März 1919; in: Statistische Mitteilungen für den hamburgischen Staat 1919, Nr. 8. S.59.
Mandate ab 1895: Eckardt, Hans Wilhelm 2002: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie: Die Auseinandersetzung um das allgemeine und gleiche Wahlrecht in Hamburg, 2. überarb. Aufl. Hamburg: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg. S.53.
Erläuterungen zum Wahlrecht: Eigene Darstellung auf Grundlage der Angaben in: Eckardt, Hans Wilhelm 2002: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie: Die Auseinandersetzung um das allgemeine und gleiche Wahlrecht in Hamburg, 2. überarb. Aufl. Hamburg: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2011
Valentin Schröder
Impressum