SPD | Bürgerliche | Insgesamt | ||
17.11.1905 | 4 | 116 | 120 | |
17.11.1907 | 8 | 112 | 120 | |
19.11.1909 | 12 | 108 | 120 | |
17.11.1911 | 12 | 108 | 120 | |
18.11.1913 | 13 | 107 | 120 |
Erläuterungen zum Wahlrecht
Die Bürgerschaft bestand aus ingesamt 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern, von denen je ein Drittel alle 2 Jahre neu gewählt wurde.
Das Wahlrecht erforderte zunächst in die Zahlung eines hohen sog. Bürgergelds für den Erwerb des Lübeckischen Bürgerrechts und setzte den Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte sowie die Unabhängigkeit von öffentlicher Armenunterstützung voraus.
Mit dem Wahlgesetzt vom 10.12.1902 war anstelle der Zahlung des Bürgergelds für das Bürgerrecht eine geringere Mindeststeuerleistung erforderlich.
Mit dem Wahlgesetz vom 9.8.1905 waren die Wahlberechtigten bei allgemeiner, direkter und geheimer Wahl in zwei Klassen geteilt. In der 1. Klasse wählten die Höchstbesteuerten und die Besitzer größerer Landwirtschaftsflächen im Landgebiet. Sie wählten 150 Mitglieder. Die übrigen Wahlberechtigten, in der 2. Klasse, wählten 15 Abgeordnete.
Zur Quellenlage und deren Folgen für die Angaben hier
Die Ergebnisse von Wahlen wurden von den Behörden vieler deutscher Staaten zunächst nur unvollständig oder gar nicht dokumentiert und veröffentlicht.
Erst ab ca. 1848 begannen die meisten Staaten, Angaben zu Wahlen amtlich zu erfassen und zu veröffentlichen.
Von Staat zu Staat, bzw. ab 1867/71 von Bundesstaat zu Bundesstaat, unterschieden sich die Angaben für die jeweiligen Landtagswahlen aber sehr stark.
Oft wurden nur Informationen zur wahlrechtlichen Zusammensetzung der Wählerschaft dokumentiert, die für die Durchführung der Wahlen relevant waren, insbesondere die Zahl
der Wähler pro Wählerklasse bei ungleichem Wahlrecht oder die Zahl der Wähler und Wahlmänner in den Wahlkreisen bei indirektem Wahlrecht.
Nur in einigen Bundesstaaten wurden zumindest seit den 1860er Jahren auch Wahlergebnisse im heute gebräuchlichen Sinne dokumentiert und veröffentlicht, also Stimmenzahlen für die Kandidaten, die Zahl der Wahlberechtigten, abgegebenen, gültigen und
ungültigen Stimmen und die resultierende Mandatsverteilung nach Parteien.
Zusätzlich unterbrachen einige Bundesstaaten diese Dokumentation zeitweise, schränkten sie ein und/oder änderten die dortigen Angaben.
Außerdem wurden einige Angaben offenbar zwar amtlich erhoben, aber nicht auch veröffentlicht.
Diese oftmals lückenhafte amtliche Dokumentation kann für einige Bundesstaaten durch nichtamtliche Veröffentlichungen ergänzt werden, insbes. Jahrbücher wie z.B. Roloff
(1906) oder Veröffentlichungen der Parteien selbst, z.B. Kalkoff (1917).
Außerdem existiert für einige Bundesstaaten mittlerweile Sekundärliteratur zu den Abgeordneten und damit in der Regel auch zur Zusammensetzung der Landesparlamente nach Fraktionen.
Dadurch lassen sich die Ergebnisse der Landtagswahlen für viele Bundesstaaten gar nicht oder nur teilweise ermitteln.
Das lässt sich am Beispiel des Königreichs Sachsen verdeutlichen.
Die sächsische amtliche Statistik verzeichnet im Zeitraum 1869-1896 partei- und wahlkreisgenaue Angaben für alle Wahlen zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung.
Im Zeitraum 1897-1908 enthält sie nur wahlkreisgenaue Angaben zu den Zahlen der Urwähler und Wahlmänner entlang der neu eingeführten drei Wählerklassen.
Im Zeitraum 1909-1918 schließlich legt sie wieder partei- und wahlkreisgenau die Ergebnisse dar.
Das Statistische Jahrbuch für Sachsen von 1913 liefert wiederum für die Zeit 1903-1908 (also für einen Zeitraum, zu dem die entsprechenden unmittelbar die Wahlen betreffenden
amtlichen Veröffentlichungen dazu schweigen) auch Angaben zu den Stimmen für die Kandidaten der SPD auf der einen Seite und aller anderen Parteien auf der anderen.
Bei Kalkoff 1917 finden sich zudem Mandatsangaben für den Zeitraum 1887-1916.
Dadurch lassen sich für Sachsen die Wahlergebnisse der Landtagswahlen zum Teil und die jeweiligen Mandatsverteilungen komplett ermitteln.
Allerdings bestanden nicht in allen Parlamentskammern ab 1848 überhaupt Fraktionen oder Fraktionen entlang der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei.
Oftmals wurden diese erst ungefähr um 1900 gebildet.
Das betrifft besonders die kleinere Bundesstaaten.
Dort ist die amtliche Dokumentation auch besonders lückenhaft oder fehlt.
Besonders für die kleineren Bundesstaaten liegen daher meist nur Angaben zur Mandatsverteilung vor, und dies oft nur für die Wahlen ab ca. 1900.
Quellenverzeichnis
Kalkoff, Hermann (Hrsg.) 1917: Nationalliberale Parlamentarier 1867-1917 des Reichstags und der Einzellandtage. Berlin: Schriftenvertriebsstelle der Nationalliberalen Partei.
Roloff, Gustav (Hrsg.) 1906: Schulthess' Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. 21. Jahrgang 1905. München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung.
Schröder, Wilhelm Heinz 1995: Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1867-1933: Biographien - Chronik - Wahldokumentation. Düsseldorf: Droste.
Die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück. Die Gestaltung der Tabellen unterliegt auch insoweit dem Urheberrecht.
Zuletzt aktualisiert: 01.11.2020
Valentin Schröder
Impressum