Deutschland seit 1945 - Landtage

Erläuterungen zu den Angaben auf dieser Website

Investiturabstimmungen, Wahlen der Regierungschefinnen und Regierungschefs und Kabinette in Bund und Länder: Begriffe, Verfahren und Darstellung auf dieser Website

Parteiensysteme in den Ländern bei Landtagswahlen

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen, insbesondere der Namen von Parteien


Wahlergebnisse (ggf. Zweitstimmen) und Mandatsverteilung in den Landtagen, Investiturabstimmungen und Kabinette in den Ländern

Land Baden-Württemberg Freistaat Bayern Land Berlin Land Brandenburg

Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg

Land Hessen

Land Mecklenburg-Vorpommern

Land Niedersachsen

Land Nordrhein-Westfalen

Land Rheinland-Pfalz

Saarland Freistaat Sachsen

Land Sachsen-Anhalt

Land Schleswig-Holstein

Freistaat Thüringen

Ergebnisse nach Erststimmen (wenn Mehrstimmen-Wahlsystem) und Verteilung der Direktmandate

Freistaat Bayern Land Berlin Brandenburg

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland gibt es keine getrennte Wahl von Listen- und Direktkandidaten.

In Baden-Württemberg entscheiden die Wähler mit je einer einzigen Stimme sowohl über die Verteilung der Listenmandate als auch über die Wahl der Kandidaten für die Direktmandate in ihrem Wahlkreis.

In Bremen hatte bis zur Wahl 2007 jeder Wähler nur eine Stimme und konnte nur zwischen starren Listen auswählen. Bei der Wahl 2011 hatte jeder Wähler fünf Stimmen und konnte diese Stimmen beliebig auf ganze Listen oder einzelne auf diesen Listen genannte Personen verteilen. An der Mandatsverteilung nahmen nur solche Personen teil, auf deren Liste (gesamte Liste und alle auf der Liste aufgestellten Personen) mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen in einem der beiden Wahlbereiche (Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven) entfallen waren. Es gab also keine unmittelbaren Direktmandate in dem Sinne, dass gewählt war, wer mindestens so viele Stimmen erhielt, wie er erzielen musste, um rechnerisch ein Mandat im jeweiligen Wahlbereich zu erzielen. Allerdings war im Wahlbereich Bremerhaven die Anzahl der erzielbaren Mandate so gering, dass sich diese Einschränkung dort nicht auswirkte.

Im Saarland entscheiden die Wähler mit je einer einzigen Stimme über die Verteilung der Mandate auf starren Listen.

Impressum