Erläuterungen zu den Angaben auf dieser Website
Wahlergebnisse (ggf. Zweitstimmen) und Mandatsverteilung in den Landtagen, Investiturabstimmungen und Kabinette in den Ländern
Ergebnisse nach Erststimmen (wenn Mehrstimmen-Wahlsystem) und Verteilung der Direktmandate
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bremen und dem Saarland gibt es keine getrennte
Wahl von Listen- und Direktkandidaten.
In Baden-Württemberg entscheiden die Wähler mit je einer einzigen Stimme sowohl über die Verteilung der
Listenmandate als auch über die Wahl der Kandidaten für die Direktmandate in ihrem
Wahlkreis.
In Bremen hatte bis zur Wahl 2007 jeder Wähler nur eine Stimme und konnte nur zwischen starren Listen
auswählen. Bei der Wahl 2011 hatte jeder Wähler fünf Stimmen und konnte diese Stimmen beliebig auf ganze Listen oder
einzelne auf diesen Listen genannte Personen verteilen. An der Mandatsverteilung nahmen nur solche Personen
teil, auf deren Liste (gesamte Liste und alle auf der Liste aufgestellten Personen) mindestens fünf Prozent der
gültigen Stimmen in einem der beiden Wahlbereiche (Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven) entfallen waren. Es gab
also keine unmittelbaren Direktmandate in dem Sinne, dass gewählt war, wer mindestens so viele Stimmen erhielt,
wie er erzielen musste, um rechnerisch ein Mandat im jeweiligen Wahlbereich zu erzielen. Allerdings
war im Wahlbereich Bremerhaven die Anzahl der erzielbaren Mandate so gering, dass sich diese Einschränkung dort nicht auswirkte.
Im Saarland entscheiden die Wähler mit je einer einzigen Stimme über die Verteilung der Mandate auf starren
Listen.