Deutschland seit 1945
Landtagswahlen
Land Sachsen-Anhalt (Zweitstimmen)
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Parteiensystem, Parteien und Kabinette seit 1945

Für die Darstellung des Parteiensystems im Vergleich zu den Parteiensystemen der anderen Bundesländer werden Maßzahlen verwendet. Sie sind in der folgenden Tabelle dargestellt und werden hier erläutert.

Periode   Kandidaturen (Wahlen)   Format (Wahlen)   ENP (Wahlen)   Volatilität (Wahlen)   ENP (Parlament)   Format (Kabinett)   ENP (Kabinett)
    Alle Länder ST   Alle Länder ST   Alle Länder ST   Alle Länder ST   Alle Länder ST   Alle Länder ST   Alle Länder ST
1990-2010   14,0 13,0   7,8 7,8   3,4 4,0   11,5 16,6   2,9 3,3   1,7 1,9   1,4 1,5
2011-2022   17,0 16,7   10,2 11,0   4,5 4,9   14,6 12,3   3,7 3,7   2,1 2,7   1,8 1,9

Parteiensystem
Das Parteiensystem bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bewegt sich hinsichtlich der Zahl kandidierender Parteien und Wählervereinigungen sehr nah um Durchschnitt aller Bundesländer. Auch das Format des Parteiensystems, gemessen als Anzahl aller Kandidaturen mit einem Stimmenanteil von mindestens 0,5% bei den Landtagswahlen, ist diesem Durchschnitt sehr ähnlich. Allerdings ist die Fragmentierung des Parteiensystems, gemessen als ENP bei Landtagswahlen, deutlich höher als der Bundesdurchschnitt. Das gilt auch für das „Parlamentsparteiensystem“, also wenn die ENP bezogen nur auf die im Landtag vertretenen Parteien errechnet wird. Ungewöhnlich ist im historischen Vergleich die Volatilität des Parteiensystem, gemessen als summierte Veränderungen der Stimmenanteile jeder Partei von Wahl zu Wahl: In der Periode 1990-2010 lag sie mit durchschnittlich 16,6 fast anderthalbmal so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Seither ist sie gegen den bundesweiten Trend jedoch gesunken und liegt mit durchschnittlich 12,3 nun um rund 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.
Parteien
Im Gegensatz zu den übrigen ostdeutschen Bundesländern wechselten bei Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt CDU und SPD in den ersten rund 20 Jahren seit 1990 einander als je stärkste Partei mehrmals ab. Dabei erzielten sie beide in der Regel im Vergleich zu anderen Bundesländern nur relativ niedrige Stimmenanteile. Erst seit 2016 hat sich die CDU klar von der SPD abgesetzt, zuletzt 2021 mit einem auch im Vergleich zu anderen CDU-Landesverbänden überdurchschnittlich hohen Ergebnis.
Umgekehrt erzielten zum einen FDP, Grüne und PDS/Die Linke. immer wieder vergleichsweise hohe Wahlergebnisse. So gelang der FDP 1990 mit dem seinerzeit bundesweit mit Abstand höchstem Stimmenanteil ein besonders großer Erfolg, ebenso 2002. Den Grünen gelang in den 1990er Jahren nur in Sachsen-Anhalt als einzigem ostdeutschen Bundesland ein Wiedereinzug in den Landtag. Auch die PDS bzw. Die Linke. erzielte in den 1990er und 2000er Jahren überdurchschnittliche Ergebnisse. Seit den 2010er Jahren bewegen sich die Stimmenanteile dieser Parteien nahe an den ostdeutschen Durchschnittswerten.
Zum anderen konnten rechtsradikale Parteien in Sachsen-Anhalt seit den späten 1990er Jahren überdurchschnittlich hohe Stimmenanteile erzielen: Zunächst erreichte die DVU bei der Wahl 1998 mit 12,9% ihr bestes jemals erreichtes Ergebnis, danach kamen die Schill-Partei 2002, die DVU 2006 und schließlich die NPD bei der Wahl 2011 jeweils auf Stimmenteile knapp unter fünf Prozent. Seit 2016 ist die AfD in Sachsen-Anhalt mit überdurchschnittlichen Werten von über 20 Prozent zweitstärkste Partei.
Kabinette
Das Format der Kabinette, gemessen als Anzahl der dort vertretenen Parteien, liegt in Sachsen-Anhalt oberhalb des Bundesdurchschnitts, besonders deutlich seit den 2010er Jahren. Die Fragmentierung der Kabinette, gemessen als ENP nur der Kabinettsparteien, ist leicht überdurchschnittlich. In Sachsen-Anhalt unterstützte außerdem im Zeitraum 1994-2002 die damalige PDS die Kabinette des Ministerpräsidenten Höppner, ohne selbst dort vertreten zu sein. Dieses „Magdeburger Modell“ war die erste Einbindung der PDS in die Regierungsverantwortung nach 1990.
Ergebnisse in Prozent
  Die Linke. DL B.90/Grüne SPD Bürger FDP CDU DR AfD REP DVU NPD Sonstige WBT Ungültig %  
20.10.1946 45,8 2,4 - - - 29,9 21,8 - - - - - - 91,6 5,8  
15.10.1950 99,8 - - - - - - - - - - - 0,2 99,1 0,2  
14.10.1990 12,0 0,0 5,3 26,0 - 14,6 39,0 2,0 - 0,6 - 0,1 0,3 65,1 3,0  
26.06.1994 19,9 - 5,1 34,0 - 3,6 34,4 0,4 - 1,4 - - 1,3 54,8 4,0  
26.04.1998 19,6 - 3,2 35,9 0,4 4,2 22,0 - - 0,7 12,9 - 1,0 71,5 2,6  
21.04.2002 20,4 0,3 2,0 20,0 - 13,3 37,3 6,0 - - - - 0,8 56,5 2,5  
26.03.2006 24,1 0,6 3,6 21,4 0,5 6,7 36,2 0,5 - 0,5 3,0 - 3,2 44,4 2,3  
20.03.2011 23,7 1,8 7,1 21,5 2,8 3,8 32,5 0,2 - - - 4,6 2,0 51,2 2,4  
13.03.2016 16,3 - 5,2 10,6 2,2 4,9 29,8 1,5 24,3 - - 1,9 3,5 61,1 2,1  
06.06.2021 11,0 0,4 5,9 8,4 3,1 6,4 37,1 0,3 20,8 - - 0,3 6,2 60,3 1,4  

1950: Auf den Wahlzetteln konnte nur pauschal für oder gegen den Wahlvorschlag der allein kandidierenden Liste der Nationalen Front gestimmt werden. Die Stimmabgabe erfolgte offen, die Wahl war daher nicht geheim. Die Zuteilung der Mandate im Landtag erfolgte nach einem vor der Wahl festgelegten Schlüssel.
Vom Juli 1952 bis zum Oktober 1990 bestand das Land Sachsen-Anhalt als politische Einheit nicht.
1990-2006: Parteienstimmen; ab 2011 Zweitstimmen

-Die Linke.: 1946 SED; 1950 Liste der Kandidaten der Nationalen Front; 1990-2002 PDS; 2006 Linkspartei.PDS
-DL: 1946 VdgB; 1990 USPD; 2002 davon MLPD 0,2%, DKP/KPD 0,1%; 2006 davon MLPD 0,4%, DKP/KPD 0,1%; 2011 davon Piraten 1,4%, MLPD 0,2%, KPD[a] 0,2%; 2021 Piraten
-B.90/Grüne: 1990 Listenvereinigung Grüne Liste/Neues Forum (Listenverbindung aus Neues Forum, Die Grünen, DJ, IfFuM, UFV)
-Bürger: 1998 Forum; 2006 Bund der Bürgerinitiativen und Freie Wähler Sachsen-Anhalts (BBW); 2011-2021 Freie Wähler
-FDP: 1946 LDPD; 1990 davon FDP 13,5%, Deutsche Forum-Partei (DFP) 1,1%
-DR: 1990 davon DSU 1,7%, Liga 0,1%, Christliche-Soziale Partei (CSP) 0,1%; 1994 davon Statt-Partei 0,3%, DSU 0,2%; 2002 davon Schill-Partei 4,5%, Freiheitliche Deutsche Volkspartei (FDVP) 0,8%, Pro DM 0,4%, ÖDP 0,1%, Rechtsstaatliche-Bürger-Partei (RBP) 0,1%; 2006 davon Bündnis Offensive für Sachsen-Anhalt (gemeinsame Liste von Offensive D, Statt-Partei und DSU) (BOfSA) 0,3%, Pro DM 0,1%, FPDe 0,1%; 2011 ÖDP; 2016 davon LKR (noch als ALFA) 0,9%, Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM) 0,4%, Die Rechte 0,2%; 2021 davon FBM 0,2%, ÖDP 0,1%, LKR 0%
-Sonstige: 1950 Summe der Stimmen gegen die Liste der Kandidaten der Nationalen Front; 1990 DBU; 1994 davon Arbeitslosen-Partei (ALP) 0,6%, Graue 0,5%, Demokratische Erneuerung (DE) 0,1%; 1998 davon future! - die jugendpartei (future!) 0,8%, DMP 0,3%; 2002 davon Die Spaßpartei für Deutschland (SpaßP) 0,7%, Ostdeutsche Partei der Mitte (OPdM) 0,1%; 2006 Elternpartei - für eine familienfreundliche Politik (ElternP) 1,6%, Gerechtigkeit-Umwelt-Tierschutz Die Grauen-Graue Panther - ÖDP - Die Tierschutzpartei (GUT) 0,8%, future! 0,4%, AGFG 0,4%; 2011 davon Tierschutzpartei 1,6%, Sarazzistische Partei - für Volksentscheide SPV Atom-Stuttgart21 (SPVAS) 0,4%; 2016 davon Tierschutzpartei 1,5%%, Tierschutzallianz 1%, DPart 0,5%, Gartenpartei 0,4%; 2021 davon dieBasis 1,5%, Tierschutzpartei 1,4%, Gartenpartei 0,8%, DPart 0,7%, Tierschutzliste 0,6%, Tierschutzallianz 0,5%, Gesundheitsforschung 0,4%, WiR 0,2%, PdH 0,1%, Klimaliste 0,1%

Mandatsverteilung im Landtag
  Die Linke. B.90/Grüne SPD FDP CDU AfD DVU BP/MO Insgesamt  
15.07.1946 10 - - 10 10 - - 40 70  
20.10.1946 51 - - 32 24 - - 2 109  
15.10.1950 20 - - 18 15 - - 57 110  
14.10.1990 12 5 27 14 48 - - - 106  
26.06.1994 21 5 36 0 37 - - - 99  
26.04.1998 25 0 47 0 28 - 16 - 116  
21.04.2002 25 0 25 17 48 - - - 115  
26.03.2006 26 0 24 7 40 - 0 - 97  
20.03.2011 29 9 26 0 41 - - - 105  
13.03.2016 16 5 11 0 30 25 - - 87  
06.06.2021 12 6 9 7 40 23 - - 97  

1946/I vom Präsidenten der Landesverwaltung einberufene ernannte Beratende Landesversammlung

-Die Linke.: 1946-1950 SED; 1990-2002 PDS; 2006 Die Linkspartei.PDS
-FDP: 1946/LDPD; 1946/II LDPD, die Landesliste der LDPD umfasste nur 4 Kandidaten. Obwohl der LDPD insgesamt 5 Mandate aus dieser Liste zustanden, konnte sie nur 4 besetzen und erlangte so nur 32 anstelle der ihr nach dem Wahlergebnis zustehenden 33 Mandate. Dadurch verringerte sich auch die gesamte Anzahl der Abgeordneten um 1 von 110 auf 109; 1950 LDPD.
-BP/MO (Blockparteien und Massenorganisationen): 1946/I davon "Einzelpersönlichkeiten" 13, FDGB 10, VdgB 5, FDJ 3, Frauenausschüsse 3, Industrie- und Handelskammer 3, Handwerkskammer 3; 1946/II VdgB; 1950 davon FDGB 12, DBD 9, NDPD 9, DFD 6, FDJ 6, Kulturbund 6, VVN 5, VdgB 2, Genossenschaften 2.

Überhang- und Ausgleichsmandate
14.10.1990: Überhangmandate: 8 CDU; das Wahlrecht sah keine Ausgleichsmandate vor
26.06.1994: (keine)
26.04.1998: Überhangmandate: 8 SPD, davon 1 nicht ausgeglichen; Ausgleichsmandate: 4 CDU, 3 PDS, 2 DVU
21.04.2002: Überhangmandate: 7 CDU, davon 2 nicht ausgeglichen; Ausgleichsmandate: 3 PDS, 3 SPD, 3 FDP
26.03.2006: Überhangmandate: 3 CDU; Ausgleichsmandate: 2 SPD, 1 Linkspartei.PDS
20.03.2011: Überhangmandate: 6 CDU, davon 2 nicht ausgeglichen; Ausgleichsmandate: 4 Die Linke., 3 SPD, 1 B.90/Grüne
13.03.2016 (keine)
06.06.2021: Überhangmandate: 6 CDU; Ausgleichsmandate: 4 AFD, 2 Die Linke., 1 SPD, 1 FDP

Kabinette und Investiturabstimmungen
  Kabinett Kandidatur Parlamentarische Unterstützung Wahl- Sitzung Wahl- Mandate Stimmen bei der Abstimmung  
      Partei/en Mandate periode   gang insgesamt Abgegeben Dafür Dagegen Enthaltung Ungültig  
16.07.1945 Hübener I Erhard Hübener - - - - - - - - - - -  
15.07.1946 Hübener II Erhard Hübener LDPD, SED, CDU, VdgB, DFD 70 E 1 - 70 - - - - -  
03.12.1946 Hübener III Erhard Hübener LDPD, SED, CDU, VdgB 109 I-1 2 1 109 108 108 0 0 0  
10.10.1949 Bruschke I Werner Bruschke SED, LDPD, CDU, NDPD 109 I-1 47 1 109 104 104 0 0 0  
24.11.1950 Bruschke II Werner Bruschke SED, LDPD, CDU, NDPD, DBD 110 I-2 2 1 110 108 108 0 0 0  
03.10.1990 Steinberg Karl-Hermann Steinberg - - - - - - - - - - -  
28.10.1990 Gies Gerd Gies CDU, FDP 62 1 1 1 106 102 59 30 13 0  
04.07.1991 Münch Werner Münch CDU, FDP 62 1 19 1 106 103 61 29 8 5  
02.12.1993 Bergner Christoph Bergner CDU, FDP 62 1 55 1 106 83 60 17 3 3  
21.07.1994 Bergner Reinhard Höppner SPD, B.90/Grüne 41 2 1 1 99 95 40 38 17 0  
21.07.1994 Bergner Reinhard Höppner SPD, B.90/Grüne 41 2 1 2 99 95 45 37 13 0  
21.07.1994 Höppner I Reinhard Höppner SPD, B.90/Grüne 41 2 1 3 99 95 48 37 10 0  
26.05.1998 Höppner II Reinhard Höppner SPD 47 3 2 1 116 112 67 43 2 0  
16.05.2002 Böhmer I Wolfgang Böhmer CDU, FDP 65 4 1 1 115 112 68 41 3 0  
24.04.2006 Böhmer II Wolfgang Böhmer CDU, SPD 64 5 1 1 97 96 60 35 1 0  
19.04.2011 Haseloff I Reiner Haseloff CDU, SPD 67 6 1 1 105 104 57 46 1 0  
25.04.2016 Haseloff I Reiner Haseloff CDU, SPD, B.90/Grüne 46 7 2 1 87 87 41 45 1 0  
25.04.2016 Haseloff II Reiner Haseloff CDU, SPD, B.90/Grüne 46 7 2 2 87 87 47 34 3 3  
16.09.2021 Haseloff II Reiner Haseloff CDU, SPD, FDP 56 8 2 1 97 97 48 49 0 0  
16.09.2021 Haseloff III Reiner Haseloff CDU, SPD, FDP 56 8 2 2 97 97 53 43 1 0  

Vgl. auch die Erläuterungen zu Kabinetten und Investiturabstimmungen.
1945: Ernannt von der Sowjetischen Besatzungsmacht
1946/I: Konstituierung der Beratenden Landesversammlung
1946/II, 1950: offene Wahl durch Handzeichen
1949: offene Wahl durch Handzeichen, Rücktritt Hübeners bereits am 13.8.1949
1990/I: Landesbevollmächtigter für Sachsen-Anhalt, eingesetzt durch den Ministerpräsidenten der DDR
1994/I-1994/II: Da kein Kandidat die Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigte, wurde niemand gewählt und kam es zu einem zweiten und dann dritten Wahlgang.
1994/III: Gewählt war, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigte.
2016/I, 2021/I: Da kein Kandidat die Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigte, wurde niemand gewählt und kam es zu einem zweiten Wahlgang.

Dagegen - Stimmen entfielen auf Personen bzw. andere ergebnisrelevante Abstimmungsmöglichkeiten im Einzelnen wie folgt: 1990/II: Abg. Hans-Jochen Tschiche (Bündnis 90); 1991 Abg. Reinhard Höppner (SPD); 1993 Abg. Hans-Jochen Tschichen (Bündis 90/Die Grünen); 1994/I-1994/III Abg. Christoph Bergner (CDU); 1998-2021/II: "Nein"

Ergebnisse in Stimmen
  Die Linke. DL B.90/Grüne SPD Bürger FDP CDU DR AfD REP DVU NPD Sonstige Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
20.10.1946 1063889 56630 - - - 695685 507397 - - - - - - 2695416 2467964 2323601 144363  
15.10.1950 2838684 - - - - - - - - - - - 4280 2874286 2847244 2842964 4280  
14.10.1990 169319 598 74696 367254 - 206428 550815 27897 - 8992 - 1924 4589 2234994 1455634 1412512 43122  
26.06.1994 225243 - 57739 386020 - 40560 390077 4832 - 15478 - - 14481 2155841 1182217 1134430 47787  
26.04.1998 293475 - 48542 536501 6355 63250 329282 - - 10239 192352 - 15535 2148365 1535433 1495531 39902  
21.04.2002 236484 3671 22696 231732 - 154145 433521 69265 - - - - 9471 2109428 1190831 1160985 29846  
26.03.2006 217295 5017 32117 192754 4125 60209 326721 4245 - 4323 26905 - 28543 2078659 923278 902254 21024  
20.03.2011 235011 17802 70922 213611 28193 38173 323019 1499 - - - 45826 19446 1988172 1017502 993502 24000  
13.03.2016 183290 - 58209 119368 24269 54565 334139 16367 272496 - - 21230 38944 1877649 1147498 1122877 24621  
06.06.2021 116927 3815 63145 89475 33291 68277 394810 3150 221487 - - 2888 66432 1788930 1079045 1063697 15348  

-DL: 2002 davon MLPD 2617, DKP/KPD 1054; 2006 davon MLPD 4060, DKP/KPD 957; 2011 davon Piraten 13828, MLPD 2321, KPD[a] 1653
-FDP: 1990 davon FDP 190800, DFP 15628
-DR: 1990 davon DSU 24144, Liga 2193, CSP 1560; 1994 davon Statt 3051, DSU 1781; 2002 davon Schill 52589, FDVP 9733, Pro DM 4251, ÖDP 1539, RBP 1153; 2006 davon BOfSA 2562, Pro DM 991, FPDe 692; 2016 davon LKR (noch als ALFA) 9874, Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM) 4184, Die Rechte 2309; 2021 davon FBM 1613, ÖDP 1062, LKR 475
-Sonstige: 1994 davon ALP 6756, Graue 6041, OPDE 1063, DE 621; 1998 davon future! 11434, DMP 4101; 2002 davon SpaßP 7761, OPdM 1710; 2006 davon Eltern 14499, GUT 7325, future! 3363, AGFG 3356; 2011 davon MUT 15724, SPVAS 3722; 2016 davon Tierschutzpartei 16611, Tierschutzallianz 11653, DPart 5917, MGP 4763; 2021 davon dieBasis 15623, Tierschutzpartei 15279, Gartenpartei 8583, DPart 7768, Tierschutzliste 6238, Tierschutzallianz 5109, Gesundheitsforschung 3951, WiR2020 1649, PdH 1405, Klimaliste 827

Wahlsystem
Geltende Regelungen
In Sachsen-Anhalt besteht ein Mischwahlsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wählenden haben je zwei Stimmen: Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags und Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlags. Gesetzlich sind insgesamt 83 Mandate zuzuteilen. Das Wahlgebiet ist in 41 Wahlkreise aufgeteilt. Pro Wahlkreis kann von Parteien und Einzelpersonen je ein Kreiswahlvorschlag aufgestellt werden. Landeswahlvorschläge können nur von Parteien aufgestellt werden. Jedem Landeswahlvorschlag ist pro Wahlkreis der Kreiswahlvorschlag derselben Partei angeschlossen, wenn diese Partei dort einen Kreiswahlvorschlag aufgestellt hat. Pro Wahlkreis entfällt je ein Direktmandat auf den Kreiswahlvorschlag, auf den die meisten Erststimmen entfallen sind. An der weiteren Mandatszuteilung können nur Parteien teilnehmen, deren Landeswahlvorschläge landesweit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erzielt haben (Landtagsparteien). Weitere mindestens 42 Mandate werden per Verhältniswahl den Landeswahlvorschlägen (starre Listen) nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren so zugeteilt, dass die gesamte Mandatsanzahl jeder Landtagspartei ihrem Zweitstimmenanteil bezogen auf die anderen Landtagsparteien entspricht. Erzielt eine Landtagspartei mehr Direktmandate, als ihr laut diesem Zweitstimmenanteil zustehen (Überhangmandate), erhalten die übrigen Landtagsparteien entsprechend dem Zweitstimmenverhältnis zusätzliche Mandate auf ihren Landeswahlvorschlägen (Ausgleichsmandate). Dafür wird zunächst die zuzuteilende Mandatsanzahl um die doppelte Anzahl der angefallenen Überhangmandate erhöht. Sodann wird diese erhöhte Anzahl zugeteilt. Genügt dies nicht zum vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten, wird die zuzuteilende Mandatsanzahl weiter um die doppelte Anzahl der dann noch nicht ausgeglichenen Überhangmandate erhöht. Sodann wird erneut zugeteilt. Genügt dies noch immer nicht zum vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten, dann wird diese Prozedur so oft wiederholt, bis nur maximal so viele Überhangmandate nicht ausgeglichen bleiben, wie es der Hälfte der zu Bildung einer Landtagsfraktion erforderlichen Mandatsanzahl entspricht (halbe Fraktionsstärke). Als Fraktionsstärke gilt die Mandatsanzahl in Höhe von fünf Prozent der bei dieser Prozedur jeweils zuletzt insgesamt zugeteilten Mandatsanzahl. Die so errechnete Fraktionsstärke wäre zu halbieren und auf volle Mandate als maximal nicht auszugleichende Anzahl von Überhangmandaten abzurunden. Die gesetzliche Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Abweichende frühere Regelungen
Bei der Wahl 2016 waren mindestens 87 Mandate zuzuteilen, davon 43 als Direktmandate. Bei den Wahlen 2006 und 2011 waren je mindestens 91 Mandate zuzuteilen, davon je 45 als Direktmandate. Bei den Wahlen 1994-1999 waren je mindestens 99 Mandate zuzuteilen, davon je 49 als Direktmandate.
Bei den Wahlen 1994-2011 war im Fall von Überhangmandaten die zuzuteilende Mandatsanzahl gegenüber der gesetzlichen Mandatszahl nur einmal um die doppelte Anzahl angefallener Überhangmandate zu erhöhen. Nach dieser Zuteilung dann noch verbleibende Überhangmandate wurden nicht ausgeglichen. Bei den Wahlen 2002 und 2011 war die CDU dadurch um je zwei Mandate überrepräsentiert; bei der Wahl 1998 die SPD um eines.
Bei den Wahlen 1990-2002 dauerte gesetzliche Wahlperiode nur vier Jahre.
Bei der Wahl 1990 bestanden 48 Wahlkreise, waren gesetzlich 98 Mandate zu verteilen und erfolgte die Mandatszuteilung an die Landeslisten mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Es konnten gemäß §7 V Gesetz über die Wahlen zu Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22.7.1990 zwar Überhangmandate anfallen. Es waren aber keine Ausgleichsmandate zuzuteilen. Dadurch war die CDU um acht Mandate überrepräsentiert. Auch galt gemäß §7 VI dieses Gesetzes eine Sperrklausel von mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen oder drei Direktmandaten. Sie galt nicht für Parteien ethnischer Minderheiten.
Bei der Wahl 1950 reichten alle gem. §26 II Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer, zu den Landtagen, Kreistagen und Gemeindevertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik am 15. Oktober 1950 vom 9.8.1950 zur Einreichung eines Wahlvorschlags berechtigten Vereinigungen einen einzigen, gemeinsamen Wahlvorschlag gem. §27 dieses Gesetzes ein. Diese sog. Einheitsliste wurde von der "Nationalen Front des demokratischen Deutschland" festgelegt. Die Nationale Front war ein Zusammenschlusses aller zugelassenen Parteien und Massenorganisationen unter Führung der der SED. Zuzuteilen waren genau 110 Mandate. Zur Mandatszuteilung enthielt das Gesetz nur die Bestimmung, dass die Wahl "nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts in einem Wahlakt" durchgeführt werde. Da nur die Einheitsliste zur Wahl stand, wären genauere Regelungen aber wohl auch belanglos gewesen. Zur Dauer der Wahlperiode enthielt das Gesetz keine Regelung. Der Landtag wurde im Zuge der Auflösung des Landes Sachsen-Anhalt am 23.7.1952 ebenfalls aufgelöst. An seine Stelle traten die Bezirkstage der neu gebildeten Bezirke. Die Bezirke wurden ebenfalls nach Einheitslistenwahl gebildet. Auf dem Gebiet des vormaligen Landes waren dies insbesondere die Bezirkstage der Bezirke Magdeburg und Halle.
Bei der Wahl 1946 betrug die gesetzliche Mandatszahl gemäß Wahlordnung für die Landtags- und Kreistagswahlen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 11. September 1946 genau 110. Es galt starre Listenwahl mit einer Liste pro Partei für das gesamte Wahlgebiet. Die Mandatszuteilung erfolgte per d’Hondt-Verfahren im Verhältnis der gültigen Stimmen für die Parteien. Eine Sperrklausel bestand nicht. Zur Dauer der Wahlperiode enthielt das Wahlgesetz keine Regelung.
Wahlsystembedingte Abweichungen der Mandatsverteilung auf die Landtagsparteien vom Verhältnis ihrer Stimmenzahlen und von der gesetzlichen Mandatszahl
Abweichungen der Mandatsverteilung auf die Landtagsparteien vom Verhältnis ihrer Zweitstimmenzahlen können abgesehen von Rundungsdifferenzen durch nicht ausgeglichene Überhangmandate eintreten. Nach der jetzigen Regelung kann dies rechnerisch höchstens im Umfang von 2,5 Prozent der gesamten Mandatsanzahl zugunsten von Parteien mit Überhangmandaten erfolgen, wenn nach zweifacher Erhöhung der Mandatsanzahl gegenüber der gesetzlichen Mandatszahl je im doppelten Umfang der je noch bestehenden Überhangmandate noch kein vollständiger Ausgleich erfolgt ist. Rechnerisch könnte dieser Fall z.B. eintreten, wenn eine Partei mit rund 25% der Zweitstimmen alle 41 Direktmandate erzielen würde. Dann stünden ihr entlang der gesetzlichen Mandatszahl rund 21 Mandate zu. Es würden also zunächst 20 Überhangmandate anfallen und die zuzuteilende Mandatszahl wäre auf (83+2*21=)125 zu erhöhen. Daran stünden dieser Partei rund 32 Mandate zu. Es würden also weiterhin neun Überhangmandate bestehen. Also wäre die zuzuteilende Mandatszahl erneut auf (125+2*9=)143 zu erhöhen. Daran stünden dieser Partei rund 36 Mandate zu. Die Differenz von fünf Mandaten zur Anzahl der von ihr erzielten Direktmandate wäre um rund ein Mandat höher, als es einer auf volle Mandate aufgerundeten halben Fraktionsstärke (rd. 2,5%, 4 Mandate) entlang der gesamten bislang zuzuteilenden Mandate entspricht. Also wäre die zuzuteilende Mandatszahl erneut auf (143+2*5)=153 Mandate zu erhöhen. Nun stünden dieser Partei rund 39 Mandate zu. Da die jetzt noch verbleibenden zwei Überhangmandate weniger als einer halben Fraktionsstärke entsprechen, blieben diese beiden Mandate der Partei ohne Ausgleich erhalten.
Abweichungen von der gesetzlichen Mandatszahl können durch Überhang- und Ausgleichsmandate auftreten. Historisch war dies regelmäßig der Fall, da mit den beiden Ausnahmen 1994 und 2016 einerseits immer nahezu alle Direktmandate von einer einzigen Partei erzielt wurden. Diese Partei (1990, 2002-2011, 2021 die CDU, 1998 die SPD) erzielte aber selbst stets weniger als 40% der Zweitstimmen. Entsprechend fielen dann Überhangmandate im Umfang von je rund fünf Prozent der gesetzlichen Mandatszahl an. Daraus folgte eine Erhöhung der zuzuteilenden Mandatszahl 1994-2011 um rund zehn Prozent und mittlerweile (durch Änderung der Ausgleichsregelung) um rund 14 Prozent.
Quellenverzeichnis
Parlamente und Parlamentswahlen
1946/I (Beratende Landesversammlung): Koch, Manfred 1990: Beratende Versammlungen; in: Broszat, Martin und Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch. München: Oldenburg. S.321ff.
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1950 (Stimmen): Schachtner, Richard 1956: Die deutschen Nachkriegswahlen: Wahlergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland, in den deutschen Bundesländern, in West-Berlin, im Saarland und in der Sowjetzone (DDR) 1946-1956. München: Isar-Verlag. S.78.
1950 (Mandatsverteilung): Braun, Günter 1990: Wahlen und Abstimmungen; in: Broszat, Martin und Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch. München: Oldenbourg. S.396, 418.
1990: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) 1992: Wahlen 1990 in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
1994: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Bearb.) 1994: Wahlen: Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt. Endgültige Ergebnisse; in: Statistische Berichte B VII 2.
1998: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Bearb.) 1998: Wahlen 1998: Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt am 26. April 1998: Endgültige Ergebnisse. Halle: Selbstverlag.
2002: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Bearb.) 2002: Wahlen: Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt. Endgültige Ergebnisse; in: Statistische Berichte B VII 2.
2006: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Bearb.) 2006: Wahlen: Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt am 26. März 2006. Endgültige Ergebnisse; in: Statistische Berichte B VII 2.
2011: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2011: Wahl des 6. Landtages von Sachsen-Anhalt am 20. März 2011; in: Statistische Berichte B VII 5j/11
2016: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2016: Wahl des 7. Landtages von Sachsen-Anhalt am 13. März 2016. Endgültige Ergebnisse; in: Statistische Berichte B VII 5j/16.
2021: Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt 2021: Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 23.6.2021 - LWL-31.1-11412 - Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 6.6.2021; in: Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Nr. 23/2021 vom 5.7.2021. S.401-411.
Erläuterungen zur Verwendung von Maßzahlen bei der Darstellung von Parteiensystemen: Freitag, Markus und Adrian Vatter (Hrsg.) 2008: Die Demokratien der deutschen Bundesländer. Opladen und Farmington Hills: Barbara Budrich.

Kabinette und Investiturabstimmungen
1945: Schneider, Dieter Marc 1990: Sachsen-Anhalt; in: Broszat, Martin und Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949. München: R. Oldenbourg. S.147-166 S.162.
1946/I: Koch, Manfred 1990: Beratende Versammlungen; in: Broszat, Martin und Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-1949. München: R. Oldenbourg. S.321-328. S.327.
1946/II: Landtag der Provinz Sachsen-Anhalt - Sitzungsprotokoll: Wahlperiode I-1/Sitzung 2: S.25.
1949: Landtag Sachsen-Anhalt - Sitzungsprotokoll: Wahlperiode I-1/Sitzung 47: S.2100.
1950: Landtag Sachsen-Anhalt - Sitzungsprotokoll: Wahlperiode I-2/Sitzung 2: S.39.
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1990/II: Landtag Sachsen-Anhalt - Wortprotokoll: Wahlperiode 1/Sitzung 1: S.3.
1991: Landtag Sachsen-Anhalt - Wortprotokoll: Wahlperiode 1/Sitzung 19: S.35.
1993: Landtag Sachsen-Anhalt - Stenographischer Bericht: Wahlperiode 1/Sitzung 55: S.6493.
1994/I: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 2/Sitzung 1: S.10.
1994/II: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 2/Sitzung 1: S.15.
1994/III: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 2/Sitzung 1: S.24.
1998: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 3/Sitzung 2: S.10.
2002: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 4/Sitzung 1: S.11.
2006: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 5/Sitzung 1: S.11.
2011: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 6/Sitzung 1: S.17.
2016/I: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 7/Sitzung 2: S.4.
2016/II: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 7/Sitzung 2: S.6.
2021/I: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 8/Sitzung 2: S.5.
2021/II: Landtag Sachsen-Anhalt - Plenarprotokoll: Wahlperiode 8/Sitzung 2: S.6.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 23.07.2023
Valentin Schröder
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