Deutschland vor 1918
Landtagswahlen
Thüringische Staaten

Sachsen-Weimar-Eisenach: Ergebnisse in Prozent
  SPD Linksliberale Zentrum NLP Konservative  
02.12.1909 40,2 bei NLP 1,5 31,7 26,6  

Ergebnis der allgemeinen Wahlen für 23 Mandate, aber nicht der berufsständischen Wahlen

Sachsen-Weimar-Eisenach: Mandatsverteilung
  SPD Linksliberale Zentrum NLP Konservative Bürgerliche Insgesamt  
1885 1 . . . . 30 31  
1888 1 . . . . 30 31  
1.9.1891 1 . . . . 30 31  
September 1894 1 . . . . 30 31  
September 1897 1 . . . . 32 33  
23.11.1900 2 . . . . 31 33  
30.11.1903 2 3 1 9 17 1 33  
Oktober 1906 3 4 1 6 16 3 33  
02.12.1909 4 6 1 11 15 0 37  

Sachsen-Weimar-Eisenach: Ergebnisse in Stimmen
  SPD Linksliberale Zentrum NLP Konservative Gültig  
02.12.1909 15489 bei NLP 574 12214 10247 38524  

Ergebnis der allgemeinen Wahlen für 23 Mandate, aber nicht der berufsständischen Wahlen

Sachsen-Weimar-Eisenach: Erläuterungen zum Wahlrecht
Die Wahlperiode dauerte bis 1906 3 Jahre und ab 1909 6 Jahre.
Vor 1897 standen von den 31 Mandaten je 10 "dem Rittergutsbesitzer-, dem Bürger- und Bauernstande" (Schröder 1917: 435) zu. Ein weiteres Mandat gehörte dem Vertreter des Landesuniversität Jena. Die Mandate für Bürger und Bauern wurden durch indirekte Wahl vergeben, wobei je 1 Wahlmann auf 50 Wohnhäuser kam.
Mit dem Wahlgesetz vom 17.4.1896 bestand der Landtag ab 1897 aus 33 Mitgliedern, die auf 3 Jahre gewählt wurden. Davon wurden je 5 in direkter Wahl von den Besitzern inländischer Grundstücke und von den übrigen Höchstbesteuerten (jährliches versteuertes Einkommen von mindestens 3.000 Reichsmark) vergeben. Die übrigen 23 Mandate wurden in indirekter Wahl von den übrigen Staatsbürgern in 23 Wahlkreisen vergeben.
Mit dem Wahlgesetz vom 10.4.1909 wurden von nunmer 38 Abgeordneten ab der Wahl 1909 die 23 in allgemeiner Wahl zu bestimmtenden Abgeordneten direkt gewählt. Die 10 Mandate der inländischen Grundbesitzer und der Höchstbesteuerten blieben unverändert. Von den übrigen 5 Mandaten stand je 1 der Landesuniversität Jena und der Handels-, Handwerks-, Landwirtschafts- sowie der Arbeitskammer zu. Letztere wurde bis 1918 jedoch nicht gebildet, sodass im Landtag nur 37 Abgeordneten vertreten waren.

Sachsen-Meiningen: Wahlergebnisse
  SPD Bürgerliche Wahlbeteiligung Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
1903 42 58 54 . . . .  
04./14.10.1909 54 46 65 47288 30921 30718 203  

SPD, Bürgerliche, Wahlbeteiligung: Stimmenanteile in Prozent

Sachsen-Meiningen: Mandatsverteilung
  SPD Linksliberale Nationalliberale Konservative/BdL Insgesamt  
1891 1 6 17 - 24  
1897 4 6 14 - 24  
1903 7 7 8 2 24  
1909 9 6 7 2 24  

Sachsen-Meiningen: Erläuterungen zum Wahlrecht
Der Landtag bestand nach dem Landesgesetz vom 24.4.1873 aus 24 auf 6 Jahre direkt und geheim gewählten Abgeordneten. 4 davon wurden von den höchstbesteuerten Grundbesitzern, weitere 4 von Zahlern von mindestens 3.000 Reichsmark Einkommensteuer und 16 in allgemeinen Wahlen von den übrigen mindestens 25 Jahre alten männlichen Staatsangehörigen des Herzogtums gewählt. Wer in mehr als einer dieser drei Klassen wahlberechtigt war, musste sich für die Wahl in einer dieser Klassen entscheiden. Wählbar war, wer seit mindestens einem Jahr Angehöriger des Herzogtums war.

Sachsen-Altenburg: Mandatsverteilung in der Landschaft
  SPD Linksliberale Konservative Insgesamt  
1880 1 6 24 30  
1883 1 6 24 30  
1886 1 6 24 30  
1889 2 5 23 30  
01.03.1892 2 5 23 30  
06.04.1895 4 3-5 20-23 30  
April 1898 5 3-5 20-23 30  
26.4.1901 4 3-5 20-23 30  
16.4.1904 3 3-5 20-23 30  
März 1907 3 3-5 20-23 30  
14.4.1910 7 3 12 32  
6.2.1913 7 3 12 32  

Ergebnisse für Linksliberale und Konservative imputiert nach Hess (1991: 478).

Sachsen-Altenburg: Erläuterungen zum Wahlrecht
Die Landschaft bestand nach den Wahlgesetzen vom 31.5.1870, 22.10.1873 und 15.1.1898 aus 30 in direkter Wahl auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Davon wurden 9 Abgeordnete von den Höchstbesteuerten und 21 Abgeordnete in 7 Wahlkreisen von allen übrigen über 25-jährigen Männer mit Sachsen-Altenburgischen Staatsangehörigen mit eigenem Hausstand, den bürgerlichen und politischen Ehrenrechten, die keine Armenunterstützung erhielten, als Wahlberechtigten in Mehrmannwahlkreisen gewählt. 12 Mandate entfielen auf die ländlichen Gebiete, 9 Mandate auf die Städte. Innerhalb der Wahlkreise waren die Wahlberechtigten nach ihrer Steuerleistung in je drei Klassen eingeteilt, von denen jede Klasse einen Abgeordneten wählte.
Durch das Wahlgesetz vom 29.3.1909 erhöhte sich die Mandatszahl um 2 auf 32. Die beiden zusätzlichen Mandate entfielen auf die Städte. Außerdem war das Wahlrecht für die nunmehr 11 Mandate der Städte nun gleich. Für die 12 Mandate der ländlichen Gebiete blieb es beim Klassenwahlrecht.

Sachsen-Coburg-Gotha: Mandatsverteilung im Landtag von Gotha
  SPD Linksliberale Nationalliberale Agrarier Insgesamt  
August 1892 1 zusammen 18 - 19  
18.09.1896 7 6 6 - 19  
30.10.1900 9 1 3 6 19  
11.6.1904 6 4 2 7 19  
Juni 1909 6 4 2 7 19  
4.6.1912 9 3 1 6 19  

1904: imputiert aus den Angaben in Hess (1991: 472).

Sachsen-Coburg-Gotha: Mandatsverteilung im Landtag von Coburg
  SPD Liberale Agrarier    
30.10.1900 0 9 2 11  
11.06.1904 0 8 3 11  
Juni 1908 1 6 4 11  
04.06.1912 0 6 5 11  

Laut Hess (1991: 473) "beherrschten (...) die liberalen Richtungen vollkommen" den Landtag von Coburg bis 1900.
Die Mandate der Liberalen und Agrarier wurden aus den Angaben bei Hess (1991: 471ff.) imputiert.

Der gemeinschaftliche Landtag bestand aus den beiden Landtagen von Coburg und Gotha.

Sachsen-Coburg-Gotha: Erläuterungen zum Wahlrecht
Das Wahlrecht war allgemein, geheim, gleich und indirekt für alle über 25-jährigen Männer im Besitz der Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsangehörigkeit, eines eigenen Hausstands, der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte, die direkte Steuern entrichteten und keine öffentliche Armenfürsorge bezogen.

Schwarzburg-Rudolstadt: Mandatsverteilung im Landtag
  SPD Linksliberale Nationalliberale DRP BdL Bürgerliche Insgesamt  
1854 - - - - - 15 15  
1860 - - 2 - - 13 15  
1866 - - 2 - - 13 15  
1870 - 1 1 1 - 12 15  
1871 1 3 2 2 - 9 17  
1874 1 3 2 2 - 9 17  
1877 0 3 3 2 - 9 17  
1880 0 2 3 2 - 8 15  
1884 1 4 1 2 - 7 15  
1887 1 6 2 2 - 5 16  
1890 1 5 3 2 - 5 16  
1893 1 3 2 1 1 8 16  
1896 2 4 2 1 3 4 16  
1899 2 4 3 1 3 3 16  
1902 7 4 2 0 3 0 16  
1905 8 2 2 0 4 0 16  
1906 7 2 3 0 4 0 16  
1908 6 2 3 0 5 0 16  
1911 9 1 3 0 3 0 16  
1912 9 1 4 0 2 0 16  

-SPD: 1871-1874 SDAP
-Linksliberale: 1870 DFP; 1871-1877 davon DFP 2, Freisinnig 1; 1880 davon DFP 1, Freisinnig 1; 1884 davon DFP 3, Freisinnig 1; 1887 davon DFP 4, Freisinnig 2; 1890 davon DFP 3, Freisinnig 2; 1893-1908 Freisinnig; 1911-1912 FVP
-Bürgerliche: bürgerliche, spätestens ab 1870 überwiegend liberale und besonders freisinnige Abgeordnete jedoch keine genauen Angaben ermittelbar

Schwarzburg-Rudolstadt: Erläuterungen zum Wahlrecht
Der Landtag bestand aus 16 auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern.
Davon wurden 4 Mitglieder von den Höchstbesteuerten gewählt. 12 Mitglieder wurden von den übrigen von Armenunterstützung unabhängigen und direkte Steuern entrichtenden über 25-jähren Schwarzburg-Rudolstädtischen Staatsangehörigen im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte geheim, gleich und direkt gewählt.

Schwarzburg-Sondershausen: Mandatsverteilung im Landtag
  SPD Linksliberale Nationalliberale Freikonservative Konservative Agrarier Antisemiten Bürgerliche Insgesamt  
1851 - 0 0 3 12 0 0 0 15  
1853 - 2 0 5 5 0 0 3 15  
1856 - 0 0 2 6 0 0 7 15  
1860 - 0 4 2 1 0 0 8 15  
1861 - 0 4 2 2 0 0 7 15  
1864 - 0 5 0 3 0 0 7 15  
1865 - 0 6 0 3 0 0 6 15  
1867 - 0 6 0 3 0 0 6 15  
1868 - 0 6 0 3 0 0 6 15  
1869 - 0 6 0 3 0 0 6 15  
1871 - 0 6 0 2 0 0 7 15  
1872 - 0 7 1 3 0 0 4 15  
1873 - 0 6 1 4 0 0 4 15  
1876 - 1 4 1 3 0 0 6 15  
1877 - 1 5 2 3 0 0 4 15  
1880 - 1 4 1 6 0 0 3 15  
1884 - 1 4 1 7 0 0 2 15  
1886 - 1 3 1 7 0 0 3 15  
1888 - 1 3 1 5 1 0 4 15  
1891 - 1 3 1 5 1 0 4 15  
1892 - 2 2 1 4 2 0 4 15  
1894 - 2 3 1 3 2 0 4 15  
1896 - 2 3 1 2 2 1 4 15  
1899 - 3 3 1 1 2 1 4 15  
1900 - 2 3 1 2 2 1 4 15  
1904 - 2 6 1 2 3 1 3 18  
1908 - 2 7 0 2 3 1 3 18  
1909 - 2 7 0 2 2 1 2 16  
1912 1 2 6 0 1 4 1 2 17  
1916 1 2 6 0 1 4 1 2 17  

-Linksliberale: 1876-1877 Freisinnig; 1880-1891 "freisinnig/nationalliberal"; 1892-1916 Freisinnig
-Nationalliberale: 1860-1861 davon "radikal-liberal/(nationalliberal)" 2, "(nationalliberal)" 1, Liberal 1; 1864 davon "radikal-liberal/nationalliberal" 2, "nationalliberal" 2, Liberal 1; 1865-1867 davon "radikal-liberal/nationalliberal" 3, "nationalliberal" 2, Liberal 1; 1868 davon Nationalliberal 4, "radikal-liberal/nationalliberal" 1, Liberal 1; 1869-1871 davon Nationalliberal 5, Liberal 1; 1872-1892 Nationalliberal; 1894-1900 davon Nationalliberal 2, "Nationalliberal (BdL)" 1; 1904 Nationalliberal; 1908-1909 davon Nationalliberal 6, Liberal 1; 1912-1916 davon Nationalliberal 5, Liberal 1
-Freikonservative: 1856 davon "(liberal-)konservativ", "konservativ/(Freie Konservative Vereinigung)" 1; davon 1861 "(liberal-)konservativ" 1 , "konservativ/(DRP) 1; 1872-1904 DRP
-Konservative: 1856-1872 Konservativ; 1873 davon Konservativ 3, "konservativ/nationalliberal" 1; 1876-1877 desgl. 2 und 1; 1880 davon Konservativ 4, "konservativ/DtKP" 1, "konservativ/nationalliberal" 1; 1884-1886 Konservativ 6, "konservativ/nationalliberal" 1; 1888 davon Konservativ 3, DtKP 1, "konservativ/nationalliberal" 1; 1891 Konservativ; 1892-1916 Konservativ
-Agrarier: 1888-1891 "konservativ/(agrarisch[BdL])"; 1892-1899 "agrarisch (BdL)"; 1900 davon "agrarisch (BdL)" 1, "(BdL)" 1; 1904 davon "agrarisch (BdL)" 2, "(BdL)" 1; 1908-1909 ""agrarisch (BdL)"; 1912-1916 davon "agrarisch (BdL)" 3, BdL 1
-Antisemiten: 1896-1909 "antisemitisch (BdL)/(DS); 1912-1916 "DS (BdL)"
-Bürgerliche: bürgerliche Abgeordnete ohne erkennbare Parteizugehörigkeit

Schwarzburg-Sondershausen: Erläuterungen zum Wahlrecht
Die Wahlperiode dauerte 4 Jahre. Von den 15 Mitgliedern wurden 5 vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt. Weitere 5 Abgeordnete wurden von den Höchstbesteuerten gewählt. 5 Mitglieder wurden von den übrigen von Armenunterstützung unabhängigen und direkte Steuern entrichtenden über 25-jähren Schwarzburg-Sondershausener Staatsangehörigen im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte und des Gemeindebürgerrechts geheim, gleich und indirekt gewählt.
Nach dem Wahlgesetz vom 22.04.1912 wurden 18 Abgeordnete in drei solchen Gruppen von je 6 Abgeordneten bestimmt.

Reuß Älterer Linie: Mandatsverteilung im Landtag
  SPD Linksliberale Nationalliberale Konservative CS Bürgerliche Insgesamt  
1867 - 0 2 4 0 6 12  
1871 - 0 1 3 0 8 12  
1872 - 0 1 3 0 8 12  
1874 - 0 2 2 0 8 12  
1877 - 0 1 2 0 9 12  
1878 - 0 1 5 0 6 12  
1881 - 0 1 5 0 6 12  
1882 - 0 1 6 0 5 12  
1884 - 0 1 8 0 3 12  
1885 - 0 1 7 0 4 12  
1887 - 0 1 6 0 5 12  
1888 - 0 1 6 0 5 12  
1890 - 0 1 5 0 6 12  
1893 0 0 1 3 0 8 12  
1894 0 0 1 3 0 8 12  
1896 0 0 1 2 0 9 12  
1897 0 0 1 2 0 9 12  
1899 0 0 1 2 0 9 12  
1900 1 0 1 2 0 8 12  
1902 1 0 3 2 0 6 12  
1905 1 1 3 2 0 5 12  
1906 0 1 3 3 0 5 12  
1908 0 1 2 4 1 4 12  
1909 0 1 3 4 1 3 12  
1911 0 1 3 4 1 3 12  
1912 2 2 3 4 1 0 12  

-Linksliberale: 1905-1909 DFP; 1911-1912 FVP
-Nationalliberale: 1867-1877 NLP; 1878-1888 Nationalliberal/Freikonservativ; 1890-1900 NLP; 1902-1906 davon NLP 2, Nationalliberal/Freikonservativ 1; 1908-1912 NLP
-Konservative: 1867 davon Konservativ 3, Orthodox-Monarchistisch 1; 1871 Konservativ 2, Orthodox-Monarchistisch 1; 1872-1874 Konservativ; 1877 davon DtKP 1, Konservativ 1; 1878-1881 davon DtKP 3, Konservativ 2; 1882 davon DtKP 3, Konservativ 3; 1884 davon DtKP 4, Konservativ 3, Monarchistisch/Konservativ 1; 1885 davon DtKP 4, Konservativ 2, Monarchistisch/Konservativ 1; 1887-1888 davon DtKP 3, Konservativ 2, Monarchistisch/Konservativ 1; 1890 davon DtKP 2, Konservativ 2, Monarchistisch/Konservativ 1; 1893-1894 davon DtKP 1, Konservativ 1, Monarchistisch/Konservativ 1; 1896-1905 Konservativ; 1906 davon Konservativ 2, Konservativ/Nationalliberal 1; 1908-1911 davon Konservativ 3, Konservativ/Nationalliberal 1; 1912 Konservativ
-Bürgerliche: bürgerliche Abgeordnete ohne erkennbare Parteizugehörigkeit

Reuß Älterer Linie: Erläuterungen zum Wahlrecht
Der Landtag bestand aus 12 Abgeordneten. Davon wurden 3 vom Fürsten ernannt. Die übrigen 9 Mandate wurden auf 6 Jahre vergeben, je zur Hälfte in einem dreijährigen Turnus. 2 davon wurden von den Großgrundbesitzern auf 6 Jahre gewählt. Die übrigen 7 Mandate wurden durch Wahlen aller von Armenunterstützung unabhängigen und direkte Steuern entrichtenden über 25-jähren Reußischen Staatsangehörigen im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte geheim, gleich und indirekt in 7 Wahlkreisen ebenfalls auf 6 Jahre vergeben, 2 davon in der Stadt Greiz, 1 in Zeulenroda und 4 in den Landgemeinden.

Reuß Jüngerer Linie: Mandatsverteilung im Landtag
  SPD Linksliberale Nationalliberale Freikonservative Konservative Bürgerliche Fürst Insgesamt  
1871 - 2 4 1 1 7 1 16  
1874 - 3 5 0 1 6 1 16  
1877 1 2 3 0 1 8 1 16  
1880 0 3 2 0 1 9 1 16  
1883 0 3 2 0 0 10 1 16  
1886 0 4 2 0 0 9 1 16  
1889 0 4 2 1 0 8 1 16  
1892 1 2 2 1 0 9 1 16  
1895 1 3 2 0 1 8 1 16  
1898 3 2 2 1 1 6 1 16  
1901 4 0 4 1 1 5 1 16  
1904 4 0 4 0 1 6 1 16  
1907 4 2 4 1 0 4 1 16  
1910 5 1 4 1 0 4 1 16  
1913 2 1 5 0 4 8 1 21  

-Linksliberale: 1871 DFP; 1874 davon DFP 2, "Linksliberal" 1; 1877 DFP; 1880-1883 davon DFP 2, "Linksliberal" 1; 1886-1889 davon DFP 3, "Linksliberal" 1; 1892 davon DFP 1, "Linksliberal" 1; 1895 davon DFP 2, "Linksliberal" 1; 1898-1907 DFP; 1910-1913 FVP
-Konservative: 1913 davon Konservative 3, Bürgerliche Arbeitsgemeinschaft und Bauernbund 1
-Bürgerliche: bürgerliche Abgeordnete ohne erkennbare Parteizugehörigkeit; 1877: davon Bürgerliche 7, Parteilos 1
-Fürst: Ständiges, personales Mandat für den Fürstlichen Besitzer des Reuß-Köstritzer Paragiums bzw. dessen Stellvertreter; d.h. 1871-1877 Heinrich LXIX. (sic!) von Reuß-Köstritz; 1880-1892 Heinrich IV. von Reuß-Köstritz, 1895-1907 Heinrich XXXIV. von Reuß-Köstritz; 1910-1913 Heinrich XXXIX. von Reuß-Köstritz

Reuß Jüngerer Linie: Erläuterungen zum Wahlrecht
Die Legislaturperiode betrug 3 Jahre.
Nach dem Wahlgesetz vom 17.1.1871 bestand der Landtag aus 16 Mitgliedern. Davon wurden 3 Mitglieder durch die Gruppe der Höchstbesteuerten gewählt. 12 Mitglieder wurden in allgemeinen Wahlen durch die übrigen von Armenunterstützung unabhängigen über 25-jähren Reußischen Staatsangehörigen im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte geheim, gleich und direkt gewählt. 1 Mandat stand dem Fürsten von Reuß-Köstritz als Besitzer des Reuß-Köstritzer Paragiums zu.
Ab 1913 bestand der Landtag durch Erhöhung der Mandate für die allgemeinen Wahlen um 5 auf 17 aus 21 Mitgliedern.

Zur Quellenlage und deren Folgen für die Angaben hier
Die Ergebnisse von Wahlen wurden von den Behörden vieler deutscher Staaten zunächst nur unvollständig oder gar nicht dokumentiert und veröffentlicht. Erst ab ca. 1848 begannen die meisten Staaten, Angaben zu Wahlen amtlich zu erfassen und zu veröffentlichen. Von Staat zu Staat, bzw. ab 1867/71 von Bundesstaat zu Bundesstaat, unterschieden sich die Angaben für die jeweiligen Landtagswahlen aber sehr stark. Oft wurden nur Informationen zur wahlrechtlichen Zusammensetzung der Wählerschaft dokumentiert, die für die Durchführung der Wahlen relevant waren, insbesondere die Zahl der Wähler pro Wählerklasse bei ungleichem Wahlrecht oder die Zahl der Wähler und Wahlmänner in den Wahlkreisen bei indirektem Wahlrecht. Nur in einigen Bundesstaaten wurden zumindest seit den 1860er Jahren auch Wahlergebnisse im heute gebräuchlichen Sinne dokumentiert und veröffentlicht, also Stimmenzahlen für die Kandidaten, die Zahl der Wahlberechtigten, abgegebenen, gültigen und ungültigen Stimmen und die resultierende Mandatsverteilung nach Parteien. Zusätzlich unterbrachen einige Bundesstaaten diese Dokumentation zeitweise, schränkten sie ein und/oder änderten die dortigen Angaben. Außerdem wurden einige Angaben offenbar zwar amtlich erhoben, aber nicht auch veröffentlicht. Diese oftmals lückenhafte amtliche Dokumentation kann für einige Bundesstaaten durch nichtamtliche Veröffentlichungen ergänzt werden, insbes. Jahrbücher wie z.B. Roloff (1906) oder Veröffentlichungen der Parteien selbst, z.B. Kalkoff (1917). Außerdem existiert für einige Bundesstaaten mittlerweile Sekundärliteratur zu den Abgeordneten und damit in der Regel auch zur Zusammensetzung der Landesparlamente nach Fraktionen. Dadurch lassen sich die Ergebnisse der Landtagswahlen für viele Bundesstaaten gar nicht oder nur teilweise ermitteln.
Das lässt sich am Beispiel des Königreichs Sachsen verdeutlichen. Die sächsische amtliche Statistik verzeichnet im Zeitraum 1869-1896 partei- und wahlkreisgenaue Angaben für alle Wahlen zur Zweiten Kammer der Ständeversammlung. Im Zeitraum 1897-1908 enthält sie nur wahlkreisgenaue Angaben zu den Zahlen der Urwähler und Wahlmänner entlang der neu eingeführten drei Wählerklassen. Im Zeitraum 1909-1918 schließlich legt sie wieder partei- und wahlkreisgenau die Ergebnisse dar. Das Statistische Jahrbuch für Sachsen von 1913 liefert wiederum für die Zeit 1903-1908 (also für einen Zeitraum, zu dem die entsprechenden unmittelbar die Wahlen betreffenden amtlichen Veröffentlichungen dazu schweigen) auch Angaben zu den Stimmen für die Kandidaten der SPD auf der einen Seite und aller anderen Parteien auf der anderen. Bei Kalkoff 1917 finden sich zudem Mandatsangaben für den Zeitraum 1887-1916. Dadurch lassen sich für Sachsen die Wahlergebnisse der Landtagswahlen zum Teil und die jeweiligen Mandatsverteilungen komplett ermitteln.
Allerdings bestanden nicht in allen Parlamentskammern ab 1848 überhaupt Fraktionen oder Fraktionen entlang der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei. Oftmals wurden diese erst ungefähr um 1900 gebildet. Das betrifft besonders die kleinere Bundesstaaten. Dort ist die amtliche Dokumentation auch besonders lückenhaft oder fehlt. Besonders für die kleineren Bundesstaaten liegen daher meist nur Angaben zur Mandatsverteilung vor, und dies oft nur für die Wahlen ab ca. 1900.

Quellenverzeichnis
Kalkoff, Hermann (Hrsg.) 1917: Nationalliberale Parlamentarier 1867-1917 des Reichstags und der Einzellandtage. Berlin: Schriftenvertriebsstelle der Nationalliberalen Partei.
Roloff, Gustav (Hrsg.) 1906: Schulthess' Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. 21. Jahrgang 1905. München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung.
Mandate für SPD, wenn nicht anders angegeben: Schröder, Wilhelm Heinz 1995: Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1867-1933: Biographien - Chronik - Wahldokumentation. Düsseldorf: Droste.
Wahlrecht: Reuter, Gerhard (Bearb.) 1910: Kürschners Staats-, Hof- und Kommunal-Handbuch des Reichs und der Einzelstaaten. München: Eduard Koch.
Sachsen-Meiningen - Ergebnisse in Prozent und in Stimmen: Hermann, R. 1910: Statistik der Landtagswahlen im Herzogtum Sachsen-Meiningen; in: Deutsches Statistisches Zentralblatt 2/3. S.82-32.
Sachsen-Meiningen - Mandatsverteilung, außer SPD: Hess, Ulrich 1991: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Weimar: Hermann Böhlau Nachf. (imputiert für 1891-1897 aus den dortigen Angaben für die Nationalliberalen).
Sachsen-Meiningen - Wahlrecht: Reuter, Gerhard (Bearb.) 1910: Kürschners Staats-, Hof- und Kommunal-Handbuch des Reichs und der Einzelstaaten. München: Eduard Koch.
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach: Hess, Ulrich 1991: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Weimar: Hermann Böhlau Nachf.
Reuß Älterer Linie, Reuß Jüngerer Linie: eigene Berechnungen nach den Angaben in Seela, Reyk (Bearb.) 1996: Landtage und Gebietsvertretungen in den reussischen Staaten 1848/67 bis 1923. Jean, Stuttgart: Gustav Fischer.
Schwarzburg-Rudolstadt: eigene Berechnungen nach den Angaben in Lengemann, Jochen (Bearb.) 1994: Landtag und Gebietsvertretung von Schwarzburg-Rudolstadt 1821-1923. Biographisches Handbuch. Jena, Stuttgart: Gustav Fischer.
Schwarzburg-Sondershausen: eigene Berechnungen nach den Angaben in Lengemann, Jochen (Bearb.) 1998: Landtag und Gebietsvertretung von Schwarzburg-Sondershausen 1843-1923: Biographische Handbuch. Jena [u.a.]: Gustav Fischer.

Die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück. Die Gestaltung der Tabellen unterliegt auch insoweit dem Urheberrecht.

Zuletzt aktualisiert: 01.11.2020
Valentin Schröder
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