Weimarer Republik 1918-1933
Reichspräsidentenwahlen
Gesamtergebnisse

Die Wahlen der Reichspräsidenten 1919, 1925 und 1932
Laut Weimarer Reichsverfassung (WRV) war das Amt des Reichspräsidente durch direkte Volkswahl zu besetzen. (Art. 41 Abs. 1 WRV). Wählbar war jeder Deutsche, der mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hatte (Art. 41 Abs. 2 WRV).
Die Amtszeit des Reichspräsidenten dauerte sieben Jahre, Wiederwahl war zulässig (Art. 43 WRV). Wahlberechtigt waren alle Wahlberechtigten für die Wahl zum Reichstag (§ 1 Gesetz über die Wahl des Reichspräsidenten - GWR). Das Wahlrecht für die Wahl des Reichspräsidenten sah für den ersten Wahlgang vor, dass der Kandidat gewählt war, auf den die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen entfiel. Erzielte keiner der Kandidaten diese Mehrheit, wurde ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
In diesem zweiten Wahlgang war der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhielt (§4 GWR). Eine weitere Voraussetzung dafür, etwa eine absolute Mehrheit der Stimmen, bestand im zweiten Wahlgang nicht. So wurde Paul von Hindenburg bei der Wahl 1925 mit einer relativen Stimmenmehrheit zum Reichspräsidenten gewählt.
Es war keine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten vorgesehen, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen waren. Es konnten also alle Kandidaten des ersten Wahlgangs auch im zweiten Wahlgang wieder antreten.
Außerdem konnten im zweiten Wahlgang neue Kandidaten antreten. Dies war bei den Wahlen zum Reichspräsidenten 1925 der Fall, bei denen Paul von Hindenburg erst im zweiten Wahlgang antrat.

Bereis vor dem Inkrafttreten der WRV (14.8.1919) fand am 11.2.1919 die erstmalige Wahl zum Reichspräsidenten statt. Diese Wahl war im Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt (GvR) vom 10.2.1919 geregelt. Danach war der Reichspräsident von den Mitgliedern der Nationalversammlung mit absoluter Mehrheit zu wählen (§7 S.1 GvR). Gewählt wurde Friedrich Ebert (SPD). Seine Amtszeit sollte mit dem Amtsantritt eines aufgrund der (damals künftigen) Reichsverfassung gewählten Reichspräsidenten enden (§42 S.2 GvR). Allerdings wurde in Art. 180 Abs. 2 WRV nur festgelegt, dass bis zum Amtsantritt des nach der WRV gewählten Reichspräsidenten der nach dem GvR gewählte Reichspräsidenten im Amt blieb. Aber die WRV legte keinen Wahltermin für die erstmalige Wahl des Reichspräsidenten fest. Dadurch war die Amtszeit Eberts zunächst überhaupt nicht begrenzt. Auf fand eine Wahl in den ersten Jahren nach Verabschiedung der WRV nicht statt. Daher blieb Ebert auch nach dem Inkrafttreten der WRV noch lange im Amt. Erst am 20.10.1922 wurde von den Fraktionen von SPD, Z, DVP, DDP und BVP ein Eilantrag in den Reichstag eingebracht, der eine Änderung von Art. 180 Abs.2 Reichsverfassung vorsah. Danach sollte die Amtszeit des von der Nationalversammlung gewählten Präsident am 30.6.1925 enden. Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag am 24.10.1922 erbrachte 314 Stimmen für die Änderung, 76 dagegen und 1 Enthaltung. Die für die Annahme dieses Antrag erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Reichstag betrug 261 Stimmen. Der Antrag wurde daher angenommen und Eberts Amtszeit entsprechend begrenzt (oder verlängert, falls es sonst noch vor dem 30.6.1925 zu einer Wahl gekommen wäre).
Ebert starb am 28.2.1925, also noch vor Ablauf seiner Amtszeit. Nach Art.51 WRV übernahm darauf der damalige Reichskanzler Hans Luther (parteilos) vorläufig seine Aufgaben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Stellvertretung des Reichspräsidenten am 11.3.1925 wechselten diese Aufgaben auf den Präsidenten des Reichsgerichts. Der Reichsgerichtspräsident, Walter Simons (parteilos), wurde am 12.3.1925 vereidigt und nahm bis zum Amtsantritt des ersten nach der WRV gewählten Reichspräsidenten am 12.5.1925 dessen Aufgaben war.

Wahl des Reichspräsidenten durch die Nationalversammlung in geheimer Abstimmung am 11.2.1919
Kandidat Philipp Scheidemann Friedrich Ebert Matthias Erzberger Arthur Graf von Posadowsky-Wehner Weiße Stimmzettel Insgesamt  
Fraktion SPD SPD CVP (Z+BVP) DNVP -    
Unterstützer - SPD, CVP (Z+BVP), DDP - DNVP (USPD)    
Anteil 0,3 73,1 0,3 12,9 13,5 -  
Stimmen 1 277 1 49 51 379  

-Fraktion: Fraktion in der Nationalversammlung, deren Mitglied der Kandidat war
-Unterstützer: Fraktion, deren führende Mitglieder sich für den Kandidaten aussprachen
-Stimmen: Zahl der abgegebenen Stimmzettel für die einzelnen Kandidaten
-Anteil: Anteil der für die einzelnen Kandidaten abgegeben Stimmzettel an allen abgegeben Stimmzetteln
-Weiße Stimmzettel: Stimmzettel, auf denen keiner der Kandidaten unterstützt wurde. Die 18 anwesenden Abgeordneten der USPD dürften nach Richter (1997: S.35) in Ermangelung von ihnen erwünschter Kandidaten überwiegend so abgestimmt haben.
-Insgesamt: Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzettel
-Unterstrichen: Stimmenanteil des zum Reichspräsidenten gewählten Kandidaten

SPD, CVP und DDP verfügten in der Nationalversammlung zusammen über 331 Mandate. Jedoch waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nur maximal 315 Abgeordnete dieser drei Fraktionen zugegen. Wolff (1984: S.688) führt die verbleibende Differenz zwischen der Summe der Mandate dieser drei Fraktionen und dem Wahlergebnis vorwiegend auf das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten der DDP zurück.

Wahl des Reichspräsidenten im Jahr 1925
    Kandidat Ernst Thälmann Otto Braun Willy Hellpach Wilhelm Marx Heinrich Held Karl Jarres Paul von Hindenburg Erich Ludendorff Zersplittert Berechtigt WBT Gültig Ungültig  
    Partei KPD SPD DDP Z BVP DVP - NSDAP -          
  1. Wg. U KPD SPD DDP Z BVP DVP-DNVP-WV - NSDAP - - - - -  
  29.03.1925 A 7,0 29,0 5,8 14,5 3,7 38,8 - 1,1 0,1 - 68,9 99,4 0,6  
    S 1871815 7802497 1568398 3887734 1007450 10416658 - 285793 25761 39226138 27016760 26866106 150654  
  2. Wg. U KPD - - SPD-DDP-Z - - DNVP-DVP-BVP-WV-NSDAP - - - - - -  
  26.04.1925 A 6,4 - - 45,3 - - 48,3 - 0,0 - 77,6 99,3 0,7  
    S 1931151 - - 13751605 - - 14655641 - 13416 39414316 30567874 30351813 216061  

-Partei: Partei, deren Mitglied der Kandidat war
-U: Fraktion, deren führende Mitglieder sich für den Kandidaten aussprachen
-A: Anteil der gültigen Stimmen für die einzelnen Kandidaten an allen gültigen Stimmen
-S: Zahl der gültigen Stimmen für die einzelnen Kandidaten
-Zersplittert: bei den Reichspräsidentenwahlen hatte jeder Wähler das Recht, neben den auf dem Stimmzettel vorgedruckten Kandidaten auch weitere Personen zu wählen. Dafür war am Ende des Stimmzettels ein leeres Feld enthalten, in das der Name dieser Person durch den Wähler handschriftlich eingetragen werden musste. Die Stimmen für diese Personen wurden von der amtlichen Statistik nicht im einzelnen ausgewiesen, sondern als "zersplittert" summiert. So sind sie auch hier wiedergegeben.
-Unterstrichen: Stimmenanteil des zum Reichspräsidenten gewählten Kandidaten

-WV: Fraktion "Wirtschaftlichen Vereinigung" im Reichstag (gemeinsame Fraktion von WP, BBB und DHP)

Wahl des Reichspräsidenten im Jahr 1932
    Kandidat Ernst Thälmann Gustav Adolf Winter Paul von Hindenburg Theodor Duesterberg Adolf Hitler Zersplittert Berechtigt WBT Gültig Ungültig  
    Organisation KPD VBWuR - Stahlhelm NSDAP -          
  1. WG Unterstützer KPD-SAPD (Inflationsgeschädigte) SPD-DDP-Z-BVP-DVP DNVP NSDAP - - - - -  
  13.03.1932 Anteil 13,2 0,3 49,5 6,8 30,1 0,0 - 86,2 99,4 0,6  
    Stimmen 4983341 111423 18651497 2557729 11339446 4881 43949681 37890451 37648317 242134  
  2. WG Unterstützer KPD-SAPD - SPD-DDP-Z-BVP-DVP-(DNVP) - NSDAP-(DNVP) - - - - -  
  10.04.1932 Anteil 10,2 - 53,1 - 36,8 0,0 - 83,5 99,2 0,8  
    Stimmen 3706759 - 19359983 - 13418547 5472 44063958 36771787 36490761 281026  

-Organisation: Partei oder Interessengruppe, deren Mitglied der Kandidat war
-Unterstützer: Fraktion, deren führende Mitglieder sich für den Kandidaten aussprachen
-Stimmen: Zahl der gültigen Stimmen für die einzelnen Kandidaten
-Anteil: Anteil der gültigen Stimmen für die einzelnen Kandidaten an allen gültigen Stimmen
-Zersplittert: bei den Reichspräsidentenwahlen hatte jeder Wähler das Recht, neben den auf dem Stimmzettel vorgedruckten Kandidaten auch weitere Personen zu wählen. Dafür war am Ende des Stimmzettels ein leeres Feld enthalten, in das der Name dieser Person durch den Wähler handschriftlich eingetragen werden musste. Die Stimmen für diese Personen wurden von der amtlichen Statistik nicht im einzelnen ausgewiesen, sondern als "zersplittert" summiert. So sind sie auch hier wiedergegeben.
-Unterstrichen: Stimmenanteil des zum Reichspräsidenten gewählten Kandidaten

-VBWuR: Volksblock "Wahrheit und Recht"
-Stahlhelm: Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten
-(DNVP): Die DNVP war in ihrer Unterstützung zwischen Hindenburg und Hitler gespalten.

Quellen:
-1919: Heilfron, Eduard (Hrsg.) 1920: Die deutsche Nationalversammlung 1919/20 in ihrer Arbeit für den Aufbau des neuen deutschen Volksstaates. Bd.1. Berlin: Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt. S.91.
Richter, Ludwig 1997: Der Reichspräsident bestimmt die Politik und der Reichskanzler deckt sie: Friedrich Ebert und die Bildung der Weimarer Koalition; in: Kolb, Eberhard (Hrsg.): Friedrich Ebert als Reichspräsident: Amtsführung und Amtsverständnis. München: R. Oldenbourg.
Wolff, Theodor 1984: Tagebücher 1914-1919. Teil II (Herausgegeben von Bernd Sösemann). Boppard/Rhein: Boldt.
-1922: Büro des Reichstags (Bearb.) 1922: Verhandlungen des Reichstages. Bd.357. Berlin: Verlag der Buchdruckerei der Norddeutschen Zeitung. S.8817-8937.
-1925: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahl des Reichspräsidenten am 29. März und 26. April 1925. Statistik des Deutschens Reichs Bd. 321. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing, S.6-7.
Unterstützer 1925: Ohnezeit, Maik. 2011. Zwischen "schärfster Opposition" und dem "Willen zur Macht": Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in der Weimarer Republik 1918-1928. Düsseldorf: Droste. S.311ff.
-1932: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1932: Die Wahl des Reichspräsidenten am 13. März und 10. April 1932. Statistik des Deutschens Reichs Bd. 427. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing, S.6-7.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen gehen auf eigene Berechnungen auf Grundlage der Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 27.07.2014
Valentin Schröder
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