Deutschland seit 1945
Bundestagswahlen
Wahlkreisabsprachen

Erläuterungen
Bei den Wahlen 1949, 1953 und 1957 gab es eine Reihe informeller Absprachen zwischen einigen Parteien, die auf die Konzentrierung der gesamten Stimmen bzw. ab 1953 der gesamten Erststimmen für diese Parteien auf den Kandidaten je einer dieser Parteien in den von diesen Absprachen betroffenen Wahlkreisen zielten. Danach verzichteten alle bis auf eine der an der Absprache beteiligten Parteien in einem Wahlkreis auf eigene Kandidaten.

Ziel dieser Absprachen waren in zahlreichen Fällen verbesserte Chancen für die Erringung von Direktmandaten in Wahlkreisen, in denen der Kandidat einer Partei außerhalb der jeweiligen Absprache die Aussicht hatte, mehr Stimmen auf sich zu vereinigen, als die Kandidaten jeder der an der Absprache beteiligten Parteien für sich genommen.

Außerdem dürften zwei Gründe aus wahlrechtlicher Sicht für diese Absprachen wichtig gewesen sein. Zum einen berechtigte - neben der Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen - die Erringung von Direktmandaten eine Liste zur Teilnahme an der Mandatsverteilung für den Bundestag. 1953 genügte dafür ein Direktmandat, ab 1957 genügten drei Direktmandate (die so genannte "Grundmandatsklausel"). Diese Regelung war in den 1950er Jahren vor allem für die DP, das Zentrum und die BP interessant, denn diese Parteien mussten mit Blick auf ihre vorherigen Wahlergebnisse befürchten, dass sie die bundesweite Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen würden.
So verdankte die DP 1953 und 1957 ihren Wiedereinzug in den Bundestag der Erringung von Direktmandaten, 1953 in insgesamt zehn und 1957 in insgesamt sechs Wahlkreisen. Bei diesen beiden Wahlen erzielte die DP nur eines der Direktmandate, ohne in dem entsprechenden Wahlkreis Absprachen getroffen zu haben. Von den übrigen neun bzw. fünf Direktmandaten, die sie in Wahlkreisen mit Absprachen erzielte, wären (wenn das Zweitstimmen-Ergebnis als Vergleich herangezogen wird) nur zwei bzw. keines ohne Absprachen auch auf sie entfallen. So konnte die DP 1957 nur durch Direktmandate an der Mandatsverteilung teilnehmen, die sie zu wesentlichen Teilen in Absprache mit der CDU erzielt hatte.
Ebenso wurde das Zentrum 1953 nur durch den Gewinn eines Direktmandats für die Mandatsverteilung im Bundestag berücksichtigt. Im Wahlkreis 87 (Oberhausen), in dem das Zentrum dieses Direktmandat erzielte, hatte die CDU auf einen eigenen Bewerber verzichtet. Mit Blick auf das Zweitstimmenergebnis in diesem Wahlkreis hätte das Zentrum dieses Direktmandat wohl kaum allein erzielt. Dagegen erzielte die CDU im Wahlkreis 92 (Duisburg I), in dem das Zentrum keinen Bewerber aufgestellt hatte, ein Direktmandat. In diesem Wahlkreis hätte ohne diesen Verzicht nach dem Zweitstimmenergebnis wohl ein Bewerber der SPD das Direktmandat gewonnen. Auf die Landesliste Nordrhein-Westfalen des Zentrums (die einzige Landesliste dieser Partei überhaupt), die nun für die Mandatsverteilung im Bundestag berücksichtigt wurde, entfielen dann zwei weitere Mandate. Von diesen beiden Mandate entfiel aber eines auf ein Mitglied der CDU, das einen Platz auf der Zentrumsliste erhalten hatte. Dieses CDU-Mitglied schloss sich im Bundestag unmittelbar der CDU/CSU-Fraktion an. So war das Zentrum im Bundestag mit zwei Abgeordneten vertreten, von denen ohne Absprache aber wohl eben keiner in den Bundestag eingezogen wäre. Auch die CDU erzielte so ein zusätzliches Mandat (insgesamt damit 73 statt der ihre zunächst zugeteilten 72 Mandate), nämlich das Mandat von der Zentrumsliste, das sie nach dem Zweitstimmenergebnis nicht erzielt hätte. Wäre es wiederum zu keiner Absprache gekommen, was sicherlich dazu geführt hätte, dass das Zentrum überhaupt nicht für die Mandatsverteilung berücksichtigt worden wäre, dann hätte die CDU allerdings ebenfalls 73 Mandate erzielt. Die übrigen beiden Mandate des Zentrums wären jedoch an die SPD und den BHE gefallen, eines davon wohl als SPD-Direktmandat im Wahlkreis 92. Nun war aber das Wahlergebnis für die CDU 1953 unerwartet hoch und für das Zentrum unerwartet schlecht. Bei einem auch nur geringfügig schlechteren Ergebnis hätte die CDU daher weniger Mandate und das Zentrum mehr Mandate erzielt. Die Absprache dieser beiden Parteien in zwei Wahlkreisen wirkte in Verbindung mit der Placierung eines CDU-Mitglieds auf der Zentrumsliste so wie eine Art Versicherung über jeweils ein Mandat für beide Seiten.
Zwiespältig war der Erfolg dagegen bei Absprachen über die Kandidaturen in mehreren bayerischen Wahlkreisen bei der Wahl 1953 zwischen der BP und der CSU: Zwar erzielte die CSU in zumindest einem Wahlkreis ein Direktmandat, das sonst wohl an die SPD gefallen wäre. Aber die BP scheiterte daran, in dem Wahlkreis, in dem sie durch diese Absprache allein kandidierte, die Erststimmen-Mehrheit zu erlangen. So erzielte sie auch nicht das dortige Direktmandat, das sie zur Teilnahme an der Mandatsverteilung benötigt hätte.

Zum anderen ermöglicht das Wahlrecht so genannte "Überhangmandate". Diese kommen wie folgt zustande: Die Mandate für den Bundestag werden seit 1953 zu gleichen Teilen nach den Direktmandaten und den Landeslistenmandate berechnet. Ein Direktmandat erringt der Kandidat, der die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erzielt. Die Landeslisten-Mandate werden den kandidierenden Listen nach ihren Zweitstimmen-Ergebnissen auf der Ebene der Bundesländer zugeteilt. Überhangmandate entstehen nun, wenn die Kandidaten einer Partei für Direktmandate in den Wahlkreisen eines Bundeslandes mehr Direktmandate durch Erststimmen erzielt haben, als dieser Partei nach dem Zweitstimmen-Ergebnis für dieses Bundesland aus ihrer dortigen Landesliste zugestanden hätten. Dann erzielt diese Partei zwar keine Mandate über ihre dortige Landesliste, aber schon die Anzahl ihrer Direktmandate allein übertrifft die Zahl der Mandate, die ihr in diesem Bundesland nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Diese Überhangmandate bleiben der Partei erhalten. Sie wirken im Bundestag daher wie zusätzliche Mandate für diese Partei. Wenn diese zusätzlichen Mandate anfallen, gibt es keine "Ausgleichsmandate" für die anderen Parteien, die in diesem Bundesland Mandate erzielt haben. Da es keine Ausgleichsmandate gibt, wirken sich die Überhangmandate im Bundestag darum zusätzlich auch als Bevorteilung gegenüber allen Parteien ohne Überhangmandate aus. Dies war in den 1950er Jahren insbesondere für die CDU und die SPD interessant. Die CDU etwa erzielte in Schleswig-Holstein 1953 bei dem Verzicht von FDP, DP und BHE auf Kandidaturen in insgesamt vier Wahlkreisen alle Direktmandate im Bundesland und damit zwei Überhangmandate - die sie allerdings (wenn das Zweitstimmenergebnis in diesen Wahlkreisen als Vergleich angelegt wird) wohl ohnehin errungen hätte. Die DP erlangte dagegen 1953 durch Wahlkreisabsprachen in Hamburg zwei Direktmandate, die (mit Blick auf das Zweitstimmenergebnis) sonst wohl an die SPD gefallen wären und von denen eines ein Überhangmandat war. Wäre es in Hamburg 1953 zu keinen Wahlkreisabsprachen gekommen, hätte die SPD (nach dem Zweitstimmen-Ergebnis) vier anstelle nur eines Direktmandats errungen und die DP keines.

Wahlkreisabsprachen, zumal wenn sie mehrere Wahlkreise und zusätzlich Listenplätze umfassten, hatten so in den ersten Jahren der Bundesrepublik einen beträchtlichen Einfluss auf die Mandatsverteilung, mit Blick darauf, ob eine Partei dort überhaupt berücksichtigt wurde (wie beim Zentrum 1953 und der DP 1957). Außerdem bewirkte es die oben dargestellte Absprache zwischen CDU und Zentrum 1953 in Verbindung mit den Überhangmandaten der CDU in Schleswig-Holstein, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag bereits 1953 die absolute Mehrheit der Mandate erzielte (244 von 487), obwohl sie nach dem Zweistimmenergebnis mehr als zwei Prozent weniger Zweitstimmen erhalten hatte, als alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien zusammen. Diese Mandatszahl hätte die CDU/CSU-Fraktion allerdings, wie oben dargestellt, auch ohne Absprachen erzielt. In der unten stehenden Tabelle werden daher die Beteiligten und die Ergebnisse der Wahlkreisabsprachen zwischen den Bundestagsparteien für die ersten drei Wahlperioden dargestellt.

Wahlkreisabsprachen zwischen Bundestagsparteien 1949, 1953 und 1957 nach Wahlkreisen
Wahl Bundesland Wahlkreis Kandidatur Verzicht Hauptgegner Gewinn Anteil (Erststimmen) Anteil (Zweitstimmen) Anteil des Hauptgegners (Erststimmen) Gewinn gegenüber Zweitstimmen Stärkste Partei (Zweitstimmen)
1949 Schleswig-Holstein 2 Flensburg EZB Edert CDU, FDP, DP, DtKonsP, Z SSW Ja 51,8 - 31,4 - -
Hamburg 1 Lokstedt CDU FDP SPD Nein 35,1 - 39,9 - -
2 Eppendorf CDU FDP SPD Ja 41,8 - 35,2 - -
3 Eimsbüttel CDU FDP SPD Ja 37,6 - 35,6 - -
4 Barmbek FDP CDU SPD Nein 31,5 - 43,4 - -
5 Wandsbek FDP CDU SPD Nein 34,5 - 40,7 - -
6 Eppendorf - Winterhude FDP CDU SPD Ja 38,7 - 38,2 - -
7 Altona CDU FDP SPD Ja 41,3 - 36,0 - -
8 Finkenwerder FDP CDU SPD Nein 24,4 - 48,0 - -
Nordrhein-Westfalen 16 Wuppertal I FDP CDU, DReP/DtKonsP SPD Ja 39,4 - 33,8 - -
17 Wuppertal II CDU FDP, DReP/DtKonsP SPD Ja 37,5 - 30,6 - -
Württemberg-Baden 12 Waiblingen FDP/DVP WG NotGem CDU Ja 43,7 - 25,5 - -
18 Mannheim-Land EZB Freudenberg FDP/DVP, WG NotGem CDU Ja 40,3 - 27,6 - -
1953 Schleswig-Holstein 2 Flensburg CDU FDP, GB/BHE, DP SSW Ja 59,6 40,1 24,8 Nein CDU
6 Kiel CDU DP SPD Ja 55,6 52,8 35,3 Nein CDU
8 Oldenburg - Eutin-Süd CDU FDP, DP SPD Ja 47,0 44,3 27,1 Nein CDU
13 Stormarn CDU DP SPD Ja 45,0 44,4 29,6 Nein CDU
Hamburg 15 Hamburg I CDU FDP, DP SPD Ja 52,9 38,3 36,0 Nein CDU
16 Hamburg II CDU FDP, DP SPD Ja 55,6 40,0 35,5 Nein CDU
17 Hamburg III DP CDU, FDP SPD Ja 47,7 6,9 41,7 Ja SPD
18 Hamburg IV FDP CDU, DP SPD Ja 54,9 12,6 35,0 Ja CDU
19 Hamburg V DP CDU, FDP SPD Ja 47,6 6,8 41,5 Ja SPD
20 Hamburg VI CDU FDP, DP SPD Ja 49,2 36,7 41,3 Ja SPD
21 Hamburg VII FDP CDU, DP SPD Nein 39,5 12,8 49,0 Nein SPD
22 Hamburg VIII FDP CDU, DP SPD Ja 52,1 10,3 38,1 Ja CDU
Niedersachsen 23 Aurich-Emden FDP CDU, DP SPD Nein 36,1 11,7 43,0 Nein SPD
24 Leer CDU FDP, DP SPD Ja 56,3 43,3 29,2 Nein CDU
29 Delmenhorst - Wesermarsch CDU FDP, DP SPD Ja 53,8 31,7 32,2 Ja CDU
30 Oldenburg - Ammerland FDP CDU, DP SPD Ja 56,5 26,7 19,6 Nein CDU
32 Cuxhaven - Hadeln - Wesermünde DP CDU, FDP SPD Ja 52,3 25,8 31,4 Ja SPD
33 Stade - Bremervörde DP CDU, FDP SPD Ja 55,0 35,2 28,2 Nein DP
34 Verden - Rotenburg - Osterholz DP CDU, FDP SPD Ja 47,3 22,0 30,8 Ja CDU
36 Harburg - Soltau DP CDU, FDP SPD Ja 51,4 28,8 25,4 Nein DP
37 Fallingbostel - Hoya DP CDU, FDP SPD Ja 48,5 24,8 25,6 Ja CDU
45 Diepholz - Melle - Wittlage DP DRP SPD Ja 26,7 20,9 26,1 Ja CDU
46 Hameln - Springe DP CDU, FDP SPD Ja 42,3 15,2 37,2 Ja SPD
48 Hildesheim Stadt und Land CDU DP, DRP SPD Ja 45,7 40,4 32,2 Nein CDU
56 Göttingen - Münden FDP CDU, DP SPD Ja 54,3 19,1 31,4 Ja CDU
Nordrhein-Westfalen 75 Wuppertal I FDP CDU, Z SPD Ja 50,5 13,4 38,2 Ja CDU
76 Wuppertal II CDU FDP, Z SPD Ja 54,4 40,3 34,1 Nein CDU
87 Oberhausen Z CDU SPD Ja 47,2 11,9 38,6 Ja CDU
92 Duisburg I CDU Z SPD Ja 44,0 41,7 43,2 Ja SPD
108 Detmold CDU DP SPD Nein 31,4 29,9 39,0 Nein SPD
109 Lemgo DP CDU SPD Nein 15,1 2,3 48,7 Nein SPD
111 Wattenscheid - Wanne-Eickel CDU DP SPD Nein 43,0 42,3 43,3 Nein SPD
Hessen 126 Waldeck FDP CDU SPD Ja 52,5 28,0 33,6 Ja SPD
138 Wiesbaden FDP BHE CDU Ja 32,4 28,3 32,0 Ja CDU
Baden-Württemberg 180 Mannheim-Land EZB Freudenberg BHE SPD Nein 20,8 - 38,1 Nein CDU
Bayern 200 München-Nord CSU BP SPD Ja 47,2 38,4 31,4 Nein CSU
201 München-Ost CSU BP SPD Ja 43,1 34,7 39,4 Ja SPD
202 München-Süd CSU BP SPD Ja 48,9 39,8 32,8 Nein CSU
203 München-West CSU BP SPD Ja 47,3 37,1 34,3 Nein CSU
214 Amberg CSU BP SPD Ja 64,5 57,3 21,0 Nein CSU
217 Regensburg CSU BP SPD Ja 57,0 50,7 27,2 Nein CSU
220 Bayreuth BP CSU, FDP SPD Nein 37,8 10,9 40,0 Nein SPD
221 Coburg FDP CSU, BP SPD Ja 52,8 14,6 34,1 Ja CSU
223 Hof FDP CSU, BP SPD Ja 44,6 14,3 42,7 Ja SPD
224 Kulmbach CSU FDP, BP SPD Ja 51,7 36,5 32,2 Nein CSU
227 Nürnberg CSU BP SPD Nein 33,5 33,0 41,2 Nein SPD
228 Nürnberg-Fürth CSU BP SPD Nein 32,8 31,5 40,7 Nein SPD
230 Weißenburg CSU BHE, BP SPD Ja 69,9 63,7 18,7 Nein CSU
236 Augsburg-Stadt CSU BP SPD Ja 54,3 48,8 30,8 Nein CSU
1957 Niedersachsen 34 Verden - Rotenburg - Osterholz DP CDU SPD Ja 47,8 22,3 34,3 Ja CDU
37 Fallingbostel - Hoya DP CDU SPD Ja 46,2 21,7 29,1 Ja CDU
38 Celle DP CDU SPD Ja 39,4 13,5 30,6 Ja CDU
40 Hannover-Nord CDU DP SPD Ja 44,9 37,6 39,8 Ja SPD
53 Harz CDU DP SPD Ja 49,7 43,3 36,6 Nein CDU
55 Northeim - Einbeck - Duderstadt CDU DP SPD Ja 46,4 36,3 34,0 Nein CDU
56 Göttingen-Münden DP CDU SPD Ja 39,5 8,5 37,7 Ja CDU
Hessen 131 Marburg DP CDU SPD Ja 41,9 11,1 36,5 Ja CDU
133 Gießen DP CDU SPD Nein 38,2 8,6 38,3 Ja CDU
141 Frankfurt/Main II CDU DP SPD Ja 45,7 42,1 39,6 Nein CDU
146 Dieburg CDU DP SPD Nein 44,3 42,1 45,3 Nein SPD
147 Bergstraße CDU DP SPD Ja 50,6 49,2 36,8 Nein CDU
Bayern 196 Altötting FU SPD CSU Nein 21,0 7,4 62,1 Nein CSU
204 München-Land FU SPD CSU Nein 19,7 7,7 55,8 Nein CSU
206 Traunstein FU SPD CSU Nein 24,4 9,0 55,8 Nein CSU
211 Pfarrkirchen FU SPD CSU Nein 15,1 9,6 68,2 Nein CSU
223 Hof SPD FU CSU Nein 36,8 37,2 46,5 Nein CSU
229 Schwabach SPD FU CSU Nein 34,5 34,1 49,5 Nein CSU
230 Weißenburg SPD FU CSU Nein 17,5 17,5 74,2 Nein CSU
231 Aschaffenburg SPD FU CSU Nein 28,8 28,3 58,9 Nein CSU
238 Dillingen SPD FU CSU Nein 20,5 20,6 63,8 Nein CSU

Bei der Wahl 1953 waren in den Wahlkreisen 200 und 203 die von der CSU nominierten Bewerber Parteimitglieder der BP.

Quellenverzeichnis
Identifizierung der an den Wahlkreisabsprachen beteiligten Bundestagsparteien: Eigene Berechnungen in Anlehnung an: Faul, Erwin 1960: Wahlen und Wähler in Westdeutschland. Villingen: Ring-Verlag. S.83f.
1949: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.) 1953: Die Wahl zum ersten Bundestag der Bundesrepublik Deutschland am 14. August 1949. Die Ergebnisse der Wahl in den Gemeinden der ehemaligen Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern; in: Statistik von Baden-Württemberg. Bd. 10.
1953: Statistisches Bundesamt (Bearb.) 1954: Die Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953. Allgemeine Wahlergebnisse nach Ländern und Wahlkreisen; in: Dass. (Hrsg.): Statistik der Bundesrepublik Deutschland Bd. 100, Heft 1.
1957: Statistisches Bundesamt (Bearb.) 1957: Die Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957. Allgemeine Wahlergebnisse nach Ländern und Wahlkreisen; in: Dass. (Hrsg.): Statistik der Bundesrepublik Deutschland Bd. 200, Heft 1.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 15.11.2013
Valentin Schröder
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